Hallo zusammen,
wir sind letztens umgezogen und da uns mein alter Anbieter nur eine 2.000er Leitung garantieren konnte, wir aber eine 16.000er wollten, haben wir uns einen neuen Anbieter gesucht.
Laut dem "groben" Verfügbarkeitscheck des neuen Anbieters sollte bei uns eine 16.000er Leitung möglich sein. Welche Bandbreite wir tatsächlich bekommen können, wurde uns weder vor noch zum Vertragsabschluß mitgeteilt. Sehr verärgert waren wir dann, als wir feststellen mußten, daß wir auch mit dem neuen Anbieter nur eine 2.000er Leitung haben. (Wieso konnte uns das der alte Anbieter vorher sagen, der neue meinte aber, das wäre technisch nicht möglich? Doch seltsam, oder?) Hätten wir das vorher gewußt, wäre der Vertrag gar nicht erst zustande gekommen.
**Wir haben jetzt erfahren, daß laut neuen Telekommunikationsgesetz vom 9. Mai 2012 der Anbieter vor bzw. bei Vertragsabschluß die "genaue" Bandbreite mitteilen muß.
Meine Frage nun in die Runde: Ist das so korrekt? Und wo finde ich diese Klausel genau?**
Wenn ich das nämlich richtig sehe, läge in diesem Fall ein Vertragsbruch von Seiten des Anbieters vor und wir hätten das Recht, den Vertrag zu annulieren und das Geld zurückzubekommen.
Vielen Dank für eure Antworten!! (ich bin sicher, wir sind nicht die einzigen, die das interessiert!)