Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die veranlasste Zurückweisung Asylsuchender an deutschen Grenzen?
    • Bald sollen Beamte und Selbständige in die Rentenkasse einzahlen. Wie findet ihr das?
    • Was ist die unschönste Eigenschaft die man haben kann?
    • Denkt ihr Friedrich Merz wird ein guter Kanzler?
    • Sollten die gesetzlichen Urlaubstage erhöht werden?
    • Welchen Job würdest du wollen, wenn du im Mittelalter leben würdest?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

spatkommer

16.12.2015
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
1
Beitrag
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
misterright1234
17.12.2015, 00:28
Türsteher oder Clubbetreiber verklagen?

Ein Türsteher hat sich während seiner Arbeit mirgegenüber unrechtmäßig verhalten. Nun möchte ich Zivilrechtlich gegen sein Verhalten im Rahmen einer Unterlassungserklärung bzw. Unterlassungsklage sowie einer einstweiligen Verfügung gegen sein Verhalten vorgehen.

Da er im Dienst war, stellt sich mir die Frage, gegen wen ich klagen muss? Direkt gegen den Türsteher, oder gegen den Betreiber des Clubs bzw. dessen Firma?

...zum Beitrag
Antwort
von spatkommer
17.12.2015, 00:46

Kannst eigentlich nichts machen 1 Club Besitzer haben Hausrecht genauso wie die Türsteher.

Außerdem hat er zeugen (Türsteher etc.)

Es lohnt sich nicht und bringt auch garnichts....

Entweder du (deine Freunde) klärst das mit ihm persöhnlich nachts um 3 vor seiner tür oder du lässt es sein :)

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel