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spatkommer

16.12.2015
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misterright1234
17.12.2015, 00:28
Türsteher oder Clubbetreiber verklagen?

Ein Türsteher hat sich während seiner Arbeit mirgegenüber unrechtmäßig verhalten. Nun möchte ich Zivilrechtlich gegen sein Verhalten im Rahmen einer Unterlassungserklärung bzw. Unterlassungsklage sowie einer einstweiligen Verfügung gegen sein Verhalten vorgehen.

Da er im Dienst war, stellt sich mir die Frage, gegen wen ich klagen muss? Direkt gegen den Türsteher, oder gegen den Betreiber des Clubs bzw. dessen Firma?

...zum Beitrag
Antwort
von spatkommer
17.12.2015, 00:46

Kannst eigentlich nichts machen 1 Club Besitzer haben Hausrecht genauso wie die Türsteher.

Außerdem hat er zeugen (Türsteher etc.)

Es lohnt sich nicht und bringt auch garnichts....

Entweder du (deine Freunde) klärst das mit ihm persöhnlich nachts um 3 vor seiner tür oder du lässt es sein :)

...zur Antwort
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