Nein ist es nicht ! Jugendliche die nicht volljährig  (18 Jahre jung) sind werden in der Deutschen Gesetzgebung als "schutzbefohlene" betrachtet und unterliegen somit Erziehungsberechtigen und/oder dem Jugendamt!  Erst wenn du 18 bist darfst du ohne Unterschrift des Erziehungsberechtigen  Verträge abschließen  und zu kündigen  (hier z.b. der Ausbildungsvertrag mit deiner Firma) oder z.B. wenn du noch Schule machen würdest  bräuchtest du bei schriftl Zensuren  (Zeugnis,Klausuren) keine Unterschrift von Erziehungsberechtigen! 

Kurz um:

Nein es geht nicht! 

Aber vielleicht kannst du dich ja mit deinem Betrieb in Verbindung setzen und dein Problem schildern! Vielleicht findet ihr eine Möglichkeit! Aber du solltest froh sein , dass du einen Ausbildungsplatz hast

LG

...zur Antwort

Hallo,

Da man ja die Umstände der Trennung nicht kennt, ist es sehr schwer zu sagen zu wem du halten sollst! 

Meine Eltern hatten sich damals auch getrennt und ich wusste am nicht zu wem ich halten und bei wenn ich wohnen soll! 

Ich habe es dann so gemacht das ich den Streit ausgeblendet habe und geschaut habe wer sich mehr um mich gesorgt und gekümmert hat und bei wem ich mich am wolsten  gefühlt habe! Da wa mir das dann auch egal ob die anderen Familienmitglieder akzeptiert haben oder nicht!  Weil manchmal  man ja auch "als Mittel für den Zweck "benutzt wurde um zeigen :ich bin der /die bessere bei die sind sie fehl am Platz! 

Deswegen überleg wem du persönlich mejr glaubst usw! 

Aber hier kann die keiner sagen dem du halten sollst

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen? Viel Glück 

...zur Antwort

Danke für deine Antwort!
Das Problem ist er hat Probleme mit der Haut sagt er!? Weshalb er nur alle 2tage duschen geht ! An den Tagen wo er nicht geht sagt er er würde normale hier wie heißt das katzenwasche machen oder so

...zur Antwort