Jemand wäre in Saarland geboren, seine Eltern stammen ursprünglich aus der Türkei.
ihre Eltern leben sehr lange in Deutschland.
ihre Eltern sind in der Türkei geboren.
Sie ist in Deutschland, Saarland geboren, und hatte durch ihre Geburt automatisch die türkische Staatsangehörigkeit, nachträglich dann noch die deutsche Staatsangehörigkeit.
ihre Muttersprache sei türkisch, ab dem Kindergarten dann deutsch.
ihre Vater hat sich in Deutschland eingebürgert, besitzt nun die deutsche Staatsangehörigkeit, wobei der Vater anfangs die türkische Staatsangehörigkeit besaß.
die Mutter noch nicht, die Mutter ist noch türkische Staatsangehörige.
Sie o.G der Betroffene hat sich selbst Als Deutscher Eingebürgert, und besitzt nun die doppelte Staatsangehörigkeit.
die Mutter ist dabei die deutsche Einbürgerungsurkunde zu holen.
Sie selbst besitzt die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit.
sie hat jetzt die Entlassung aus dem türkischen Staatsangehörigkeit beantragt.
ist sie eine Deutsche?
oder wie würdet ihr sie bezeichnen?!