Hallo habe gerade diesen Text im Internets gelesen " Kinder eines tunesischen Vaters oder einer tunesischen Mutter (seit 2010) haben, egal wo sie geboren werden, automatisch die tunesische Staatsbürgerschaft und werden bei einem Aufenthalt in Tunesien ausschließlich als tunesische Staatsbürger betrachtet, die auch nur mit tunesischen Ausweispapieren ausreisen dürfen.
Dies bedeutet, daß europäische Botschaften bei Problemen in den meisten Fällen nicht eingreifen können - das können sie nur bei den eigenen Staatsbürgern, die nicht auch die Staatsbürgerschaft des Gastlandes haben."
Ich bin mit einem tunesier zusammen und wir haben ein Kind zusammen sind nicht verheiratet!Nun zu meiner Fragen dieses jahr im August fliege ich das erste mal nach Tunesien! Falls es soweit kommt zwecks Entführung oder so gilt meine Tochter auch als Tunesiererin?