Ich lebe mit meinem Partner in seinem Haus, als Erben hat er seine Tochter (Pflichteil ) und fünf Stiefenkel eingesetzt, die in den Altbundesländern leben. Es sind die Enkel seiner Exfrau, die 3 fast erwachseneTöchter mit in die Ehe brachte.Als Testamentsvollstrecker hat er den Mann von einer Stieftochter eingesetzt, der natürlich sehr daran interessiert ist, später die Immobilie zum Höchstpreis zu verkaufen, umso mehr erben die Stiefenkel.
Nun hat er meinem Sohn das Vorkaufsrecht eingeräumt.Wer bestimmt nun den Wert der Immobilie ? Kann der Testamentvollstrecker einfach einen Käufer suchen, der einen hohen Preis bezahlen würde, den mein Sohn nie leisten kann oder muss ein Wertguthaben für die Immobilie erstellt werden, für das das Vorkaufsrecht dann gilt.