Existenzgründung 2012

Ich habe mir am 16.12.11 die Unterlagen zum Existenzgründungszuschuß geholt. Meine Arbeitsberaterin sagte mit das sich da was am Gesetz ändert und ich solle diese im Januar abgeben. Eine weitere Beratng erfolgte nicht weder über Vooaussetzungen noch sonst was. So machte ich mich in die Spur, trug alle Unterlagen zusammen und meldete zum 16.1.12 mein Gewerbe an. Da bei der Abgabe die HWK noch ein Kreuz vergessen hatte bekam ich die Unterlagen zurück. Dann der große Schock. Existenzgründung erfolgte 2012 daher neue Regelung.Naja wäre auch nicht so Schlimm. Da ich aber über keine Berufsausbildung verfüge und die Arbeit auch nicht beruflich ausgeführt habe kein Nachweis, somit keine Förderung. Meine Frage: zählt das Antragsdatum(16.12.) oder der Gewerbeschein. Auch hätte mich die Arbeitsberaterin darauf hinweisen müssen, das der Zuschuß versagt wird da keine Ausbildung. Dies war ihr ja nicht fremd, da im Computer mein beruflicher Werdegang dokumentiert ist. Ich möchte Trockenbau und Laminat verlegen. Gibt es auf jeder Heimwerkermarkt. Habe mich in den letzten Jahren ausgiebig damit beschäftigt und auch bei Freunden und Verwandten ausgeführt. Da mein Vater einmal so einen Baubetrieb hatte und ich immer in den Ferien mit gearbeitet habe. Bin ich fachlich dazu in der Lage.Hatte auch vor nach einer gewissen Zeit bei der ihk eine Prüfung abzulegen um endlich eine n Berufsabschluß zu bekommen. Von dem AA bekam ich in der HInsicht keine Förderung noch unterstützung. Also was gilt: Antragsstellung oder Anmeldung Gewerbe? Hätte das AA mich nicht auf den Punkt der fehlenden Berufsausbildung hinweisen müssen (Beraterpflicht). Hätte sie mir nicht die Möglichkeit geben müssen, wie Trainigsmaßnahme oder ander meine Fähigkeiten unter Beweis zustellen. Ach im übrigen: Im Gesetz ist nur der Tag der Antragsstellung genannt.

...zum Beitrag

Ich muß mich da Herrn Herzog anschließen, es gilt definitiv die Neuregelung zum Gründungszuschuss und da ist der Zuschuss ein "kann"! Das heißt Sie sind voll und ganz auf die Zustimmung des Amtes angewiesen. Aus meiner Praxis kann ich sagen, das die Chancen momentan mehr als gering sind! Schade aber ist leider so...

...zur Antwort

Welche der aufgeführten Qualifikationen macht dich zum Buchhalter?

...zur Antwort

Auf jeden Fall ein mal am Tag drehen, damit er nicht einwächst;-).

...zur Antwort

Wir können doch wohl annehmen das er/du die Uhren für weniger als 1.000€ einkaufst? Und falls du 160€ Gewinn erzielen würdest, dann hängt es davon ab wieviel Steuern du bezahlst, wie hoch alle deine weitern Einkünfte sind. Guck mal in deine Steureklärung vom letzten Jahr und da steht dann durchschnittlicher Steuersatz (in Prozent), dann hast du schon mal einen Anhaltspunkt.

...zur Antwort

Ja Bäcker ist definfitiv Meisterplichtig. Bitte beachten oder mit der zuständigen Handwerkskammer zusammensetzen, das kann sonst richtig Ärger geben!

...zur Antwort