Hallo, wir haben ein haus gemietet, allerdings ist nun 1 person der mietgemeinschaft verstorben und wir müssen untervermieten da wir sonst die miete alleine nicht mehr zahlen können. allerdings stimmt der vermieter einer untervermietung nicht zu . kann ich nun trotzdem einfach untervermieten oder was muss ich jetzt machen ? das haus wäre nicht überbelegt und ein berechtigtes interesse an einer untervermietung besteht ja auch, oder ?

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Nun hab ich nochmal ne Frage. Was ist wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung nicht erteilt ??? Es liegt aber keine Überbelegung der Wohnung oder andere Gründe vor. Obwohl eine Untervermietung doch eigentlich dann vom vermieter erlaubt werden muss, oder ?

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Nun ist auch noch unsere Aussen Jalousie kaputt. Sie lässt sich nicht mehr hoch ziehen, das heisst wir sitzen im dunklen *smile. Wie sieht es nun mit der Reparatur aus ???? Ich wollte eigentlich nicht noch 100 Euro(Eigenanteil für Reparaturen) investieren um einen Handwerker zu bezahlen.Oder muss der vermieter die reparatur bezahlen ???

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Ja, ein Übergabeprotokoll gibt es aber was hat das damit zu tun ??? *grübel Darin sind doch nur die Mängel festgestellt worden ! Die zusatzvereinbarungen waren das wir Lminat verlegen dürfen und dies bei AUSZUG verrechnet werden sollte !

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Ihre Höhe darf drei Monatsmieten, § 551 BGB nicht überschreiten. Verträge, die eine höhere Kaution vorsehen, sind auf die gesetzlich vorgesehene Höhe zu beschränken. Der Mieter muß keinesfalls mehr als die drei Monatsmieten leisten.

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Das würde also heissen das wir mit der Kaution im recht sind und Sie nichts machen kann ???? Wie sieht es mit renovierungsarbeiten b.z.w. neuer Fussboden aus ??? den wollten wir eigentlich selber legen !

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