Die Schmerzen bei einer Geburt sind eigentlich mit nichts wirklich vergleichbar - jede Frau empfindet die Geburtsschmerzen anders. Ich selber habe schon zwei Kinder zur Welt gebracht und hatte auch vor der ersten Geburt ziemliche Angst! Ich für meinen Teil kann sagen, dass sie natürlich unangenehm sind - jedoch auszuhalten sind und dieser Spruch "nach der Geburt vergisst man ganz schnell die Schmerzen" der hat auf meine Geburten auf jeden Fall zugetroffen. Wenn es zu heftig ist, kann man sich aber auch etwas geben lassen. Mach Dir nicht zu große Sorgen - das klappt und bis jetzt sind sie doch alle zur Welt gekommen.

...zur Antwort
Verjährung der Betriebskosten-Forderung nach Widerspruch?

Kurzer Stand des Falls: Sept. 2008 bin ich aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen, bekam dann Ende Dez. 2008 (allerdings steht auf dem Anschreiben von denen sogar ein falsches Absendedatum von 2007) eine Betriebskosten-Nachzahlungs-Forderung die sehr überhöht war, weshalb ich dagegen Widerspruch einlegte (ohne Einschreiben). Gleiches gilt für die Abrechnung von 2008, hierfür bekam ich die Nachzahlungsforderung am 29.Dez. 2009, als Einschreiben. Auch hier legte ich Widerspruch ein, leider wieder ohne Einschreiben-Nachweis meinerseits. Allerdings habe ich eben bis heute von denen nichts mehr gehört, weshalb die Widersprüche ja wohl auch angekommen sind. Nun heute (genauer Samstag), bekam ich einen normalen Brief (kein Einschreiben), dass die meine Betriebskosten noch mal gecheckt haben und kein Fehler da ist und ich bitte bis 22. Dez, bezahlen soll, da die Verjährung droht und sie sonst gerichtliche Maßnahmen einfordern.

Meine Frage, ist 1. ob die 2007er Rechnung trotz ihrer ersten Rechnung und mit meinem Widerspruch nicht schon längst verjährt? Quasi Ende 2010? Sind doch 3 Jahre?

Und 2. verjährt die 2008er Rechnung nicht jetzt Ende 2011 ebenfalls (3 Jahre)? Die haben ja keinen Nachweis, dass ich diesen einen letzten Brief von ihnen erhalten habe (sind Anwälte, hätten es eigentlich besser wissen müssen).

Also wie verhält es sich jetzt, mit 1 mal Abrechnung erhalten, Widerspruch gesendet und danach 3 Jahre nichts mehr von denen gehört?

Muss ich zahlen oder nicht?

Kosten sind übrigens definitv überhöht, weil ich die einzige Wohnung unterm Dach hatte in einem Gebäude von vielen leerstehenden Büros, wo im Hausflus dennoch die Heizung an war, dessen Kosten ja quasi mir aufgebrummt werden.

...zum Beitrag

Soweit ich weiß darf ein Vermieter die Nebenkosten nur ein Jahr später noch einfordern, d.h. für 2007 bis 31.12.2008, für 2008 bis 31.12.2009 usw. Solange dann außer der Abrechnung keine weiteren Mahnungen oder ähnliches von ihm gekommen sind, hat er kein Anrecht mehr darauf!!! Ggf. aber sonst vielleicht beim Mieterschutz informieren

...zur Antwort