Wem gegenüber? Dem Arbeitnehmer oder dem Kunden gegenüber ? Aber wie auch immer. Wird alles sein, wie eh gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt die allgemeinen Spediteursbedingungen. An die wird man sich halten müssen. Und den Angestellten gegenüber wird man sich MINDESTENS auch an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen.
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Ja, mir macht meine Arbeit Spaß.
Ich bin Witwe seit 5 Jahren und meine Tochter ist jetzt 8. Ich arbeite den ganzen Tag - und es macht mir ganz ehrlich viel Spass. Auch wenn ich es mir mal anders vorgestellt habe. :o)
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Nein - innerorts eigentlich nicht. Aber, wenn das Tier tot ist, oder es bewiesen werden kann (Haare an Stosstange ) , dann ist doch sicher, so wie ausserorts auch, der Jagdpächter für dieses Gebietzuständig. Ich tät´s halt melden, der Polizei, dass die den Jäger ausfindig macht. das ganze aber nur, wenn ´s um nen grösseren Schaden geht und das Tier auch entsorgt werden muss. Kann man ja auch nicht so liegen lassen.