ein Trainer ist glaube für den Anfang übertrieben. Ausser, du willst den Weltmeister von 2010, Neil Robertson beerben und zu den Top 96 der Snooker-Main Tour zählen ;-) :-).

In einem Verein wird es sicherlich Trainer geben, da ist dann glaube mit dem Vereinsbeitrag  alles klar.  Klar ist aber, dass ist nicht Pool - weder 8 noch 9 Ball, sondern die "etwas andere" Billiardvariante.  Im Gegensatz zu den Anderen Tischen ist das ein Monster 3,60 m lang. Trotzdem viel Spaß und den Gegner in die missliche Lage (Snooker) bringen. 

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Ja, ja diese alten Ratschläge: Bier auf Wein, dass lass sein. Wein auf Bier das Rat ich dir. Klare Antwort:TOTALER BLÖDSINN! Das ist wie Was ist schwerer? Ein Kilo Federn oder ein Kilo Kartoffeln. Die Antwort ist glaube klar ;-)  

Man kann kann durcheinander trinken, dann aber in Maßen und zwischendruch auch Wasser zu sich nehmen. Wenn man z. B.  schon mehrere Gläser Bier getrunken hat, so sollte man dann auch dabei bleiben. Selbiges gilt für Sekt, Wein und hochprozentigem Alkohol. Wenn man alles in Maßen zu sich nimmt ist es egal welcher Alkohol zuerst aufgenommen wird, denn Ob nun Sekt oder Wein es wird gleich schnell oder langsam vom Körper je nach Gechlecht und Gewicht aufgenommen.

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Das ist schon komisch. Bei Problemen familiärer Art schaltet man zunächst das Jugendamt ein. Ist dies geschehen vor dem Prozessbeginn? Gewahrsam ist nur gerechtfertigt, wenn zweifelsfrei eine Eigen- und/oder Fremdgefährdung vorliegt. Auf Verdacht in Gewahrsam nehmen ist nicht zulässig und stellt ggf. Freiheitsberaubung dar.

Der Richter will den faktisch unabhängigen Psyiachater, der von der Polizei bestellt wurde, mehr Glauben schenken, als dem ziemlich sicher befangenen Hausarzt? In diesem Falle würde ich ein neues, neutrales Gutachten durch den Anwalt einholen. Auch bei Einweisung in eine psychiatrische Klinik muss zweifelsfrei bewiesen werden, dass es notwendig ist.

Liegen Zweifel in Aussagen oder Gutachten vor oder bezweifeln eine oder mehrere Gutachten das Befürworten einer Einweisung, so hat der Richter  die Einweisung abzulehnen. In jedem Fall die rechtliche Vorgehensweise mit dem Anwalt absprechen und einhalten. Keine eigenen Wege gehen, die nicht mit dem Anwalt abgesprochen wuren.

 

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Natürlich darf man nach einem Lebensmitteleinkauf die öffentlichen Verkehrsmittel zur Fortbewegung benutzen. In allen Beförderungsbedingungen ist das verzehren von Essen und Trinken in den jeweiligen Verkehrsmitteln verboten, die Mitnahme aber gestattet.

Die Beförderung ist dann ausgeschlossen, wenn eine Gefährdung vorläge, wie zb. Mitnahme von explosiven oder brennbaren Dingen. Beispiel: Silvesterraketen in Umverpakung im Beutel ist O. K. und entspricht den Beförderungsbedingungen.

Beispiel 2: Silvesterrakete eingekauft aufgerissen und offen in Beutel gelgt ist NICHT O.K., da eine eventuelle Gefährdung vorliegt. Es könnte sich ja einer den Scherz erlauben Feuerzeug an die Lunte zu halten

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Leider sind in vielen Ländern (Bundesland) die Fahrgastbestimmungen leider kunden-unfreundlich. Sie verstoßen aber i. d. R. nicht gegen geltendes Recht, wie z. b. gegen das Personen-beförderungsgesetz (PBefG).

Denn das PBefG bestimmt z. b. nur wer befördern darf und wer nicht bzw. ob die Beförderungsunernehmen auch Personen die Beförderung ganz oder teilweise verweigern dürfen.

Daher kann jedes genehmigte Beförderungs-unternehmen seine eigene Regeln aufstellen. In manchen Städten z. b. in Wiesbaden muss im Bus beim Fahrer der Fahrschein ab 20 Uhr vorgelegt werden oder bezahlt werden. Wenn da 10 Leute mit 50 Euro ein Ticket für 7,50 Euro von a nach b bezahlen hat der Busfahrer viel zu tun und muss den anderen Fahrgästen leider mittteilen ihre Zielankunft verschiebt sich um 20 min. Ist das der Sinn von Beförderungs-unternehmen?

Das ist das eigentliche Ziel der Bestimmungen wie "Beförderungsentgelt bitte passend bereithalten". Das mit dem verhindern, um Falschgeld im Umlauf zu bringen ergibt sich sozusagen nebenher, denn sowohl der 50 als auch der 20 Euro-Schein sind beliebte Falschgeldscheine. Daher nehmen die meisten nur max 10 Eur an.

Dagegen kann man leider nix machen, sondern man muss sich den Gegebenheiten leider anpassen. Zwar nicht kundenfreundlich, aber so ist das Leben selten gibt es eine Schale voller Kirschen. Meist gibt es eine Schale voller Spinat. Ausserdem kann man ja auf vielen EC-Karten Geld für Fahrkartenautomaten aufladen und auch "virtuell" sozusagen mit Kleingeld bezahlen. Ich mache das ist am praktischsten. Man darf nur nicht vergessen, wenn die EC-Karte abläuft das Restgeld aufs Konto vorher zu buchen.

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