Leider sind in vielen Ländern (Bundesland) die Fahrgastbestimmungen leider kunden-unfreundlich. Sie verstoßen aber i. d. R. nicht gegen geltendes Recht, wie z. b. gegen das Personen-beförderungsgesetz (PBefG).
Denn das PBefG bestimmt z. b. nur wer befördern darf und wer nicht bzw. ob die Beförderungsunernehmen auch Personen die Beförderung ganz oder teilweise verweigern dürfen.
Daher kann jedes genehmigte Beförderungs-unternehmen seine eigene Regeln aufstellen. In manchen Städten z. b. in Wiesbaden muss im Bus beim Fahrer der Fahrschein ab 20 Uhr vorgelegt werden oder bezahlt werden. Wenn da 10 Leute mit 50 Euro ein Ticket für 7,50 Euro von a nach b bezahlen hat der Busfahrer viel zu tun und muss den anderen Fahrgästen leider mittteilen ihre Zielankunft verschiebt sich um 20 min. Ist das der Sinn von Beförderungs-unternehmen?
Das ist das eigentliche Ziel der Bestimmungen wie "Beförderungsentgelt bitte passend bereithalten". Das mit dem verhindern, um Falschgeld im Umlauf zu bringen ergibt sich sozusagen nebenher, denn sowohl der 50 als auch der 20 Euro-Schein sind beliebte Falschgeldscheine. Daher nehmen die meisten nur max 10 Eur an.
Dagegen kann man leider nix machen, sondern man muss sich den Gegebenheiten leider anpassen. Zwar nicht kundenfreundlich, aber so ist das Leben selten gibt es eine Schale voller Kirschen. Meist gibt es eine Schale voller Spinat. Ausserdem kann man ja auf vielen EC-Karten Geld für Fahrkartenautomaten aufladen und auch "virtuell" sozusagen mit Kleingeld bezahlen. Ich mache das ist am praktischsten. Man darf nur nicht vergessen, wenn die EC-Karte abläuft das Restgeld aufs Konto vorher zu buchen.