Der letzte Abrechnungszeitraum war Ende August diesen Jahres geendet. Ich hatte einige Wochen vorher die Zählerstände abgelesen und online übermittelt. Daraufhin wurde der neue Abschlagsbetrag festgelegt.
Heute nun bekam ich Post von den Stadtwerken:
" [...] im Rahmen einer Sonderablesung am 19. Dezember 2018 und der daraufhin von uns durchgeführten Überprüfung der Abschläge für das laufende Abrechnungsjahr haben wir festgestellt, dass unsere bisherigen Abschlagsbeträge zu niedrig angesetzt wurden. [...] "
Ist das nicht widerrechtlich? Der neue Abschlagsbetrag muss doch aus den Verbrauchs-Werten ermittelt werden, die innerhalb des Abrechnungszeitraums liegen, meine ich.
Und wenn trotzdem irgendetwas falsch berechnet worden sein sollte von denen, dann brauchen die doch nicht nochmal erneut die Zählerstände ablesen, sondern einfach ihre Berechnung korrigieren.