Mir hat 1&1 dies geschrieben, bei mir geht es halt um einen Surfstick.

"...Damit wir eine detaillierte Prüfung für Sie durchführen können, bitten wir Sie, sich mit dem Verkäufer Ihres 1&1 Surf-Stick in Verbindung zu setzen. Nur dieser hat die Möglichkeit die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen...."

Später als jemand mich angerufen hat, meinte dieser nur der Erstkäufer kann Ansprüche gegen 1&1 geltend machen. Als ich fragte und wenn ich eine Vollmacht vom Erstkäufer bekommen würde, dann meinte dieser ja das sei etwas anderes und ich sollte mich wieder melden wenn ich diese Vollmacht habe.

Doch ich befürchte, auch wenn ich diese Vollmacht hätte würde 1&1 ablehnen.

Allerdings mein Erstkäufer weigert sich, er meint, wenn ich ihm schreibe "ich brauche von ihm eine Vollmacht", er versteht nicht was ich von ihm will. Also wird er nun mein Ansprechpartner sein, weil er in seinem Anzeigetext die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat.

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Hilfe!deutsche Bahn Nachzahlung

Hallo,

Seit Wochen fahre ich mit der Deutschen Bahn von a nach b aus beruflichen Gründen.

So heute bei der Kontrolle sagte der Kontrolleur...ja ihr Ticket ist nicht für diesen Zug nicht gültig. Ich konnte es nicht fassen. Seit Wochen fahre ich mit dem Zug mit einen teureren Ticket zur Arbeit und keiner hat etwas gesagt. Des Weiteren ist der Kontrolleur bei der 1. Kontrolle es nicht aufgefallen und bei der zweitern Kontrolle extra zu mir gekommen und wollte nochmals es sehen. Was mir echt sehr komisch vorgekommen ist. Jedenfalls sagte er sie müssen jetzt 48 € nachzahlen, weil sie im falschen Zug (Zugnummer war nicht richtig nur die Strecke) Was ich nicht eingesehen habe. Zur Info die Tickets habe ich im Mai gekauft. Zu der Zeit für ein anderer Zug die gleiche Strecke. Im Juli hat sich der Zug bzw.die Zugnummer gewechselt jedoch ist die Streck gleich geblieben. Ich habe mich am Schalter informiert und die sagten es sei kein Problem da die Zuge die gleichen Strecken fahren und es die gleiche Uhrzeit ist. Es habe sich nur die Zugnummer geändert. Und mir wurde ausdruecklich erklärt, dass ich mit dem Zuhause fahren dürfte. Am Ende hat der Schaffner mir eine Rechnung in Höhe von 121 EEUR gestellt. Erstmal ich bin Azubi. 2) Fahre ich seit Wochen mit treueren ICE Tickets und stecke den viel Geld ins Unternehmen. 3) hatte ich ja ein Ticket und bin nicht schwarz gefahren. Was kann ich tun, dass ich diese ZAHLUNG nicht bezahlen muss? Wo muss ich mich melden. Denn die Firma wird den Quatsch sicher nicht zahlen...habe es auch nioch nivcht vor Angst gesagt.

Danke!

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Kann es sein das Du in einen verspäteten Zug gestiegen bist? Ist schon vorgekommen. Pro Bahn e.V. hat da schon einige Erfahrungen gesammelt wo die Bahn versucht hat ihre eigenen Kunden abzuzocken.

Das mit der Rechnung von 121 € wird vermutlich mit der Entfernung zu tun haben. Also 40 € + Fahrpreis nachzahlen.

An Deiner Stelle würde ich mich zuerst an die Bahn wenden, über deren Internetseite "Fahrpreisnacherhebung". Und wenn sie auf diese Fahrpreisnacherhebung bestehen würde ich sofort die Ombudsstelle einschalten, wenn diese für diese Strecke zuständig ist... habe ja keine Ahnung in welchem Bundesland a und b liegt.

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Wenn Du eine gültige Monatskarte für Ring 1 - 4 hattest, dann gilt diese vom München Hbf bis Karlsfeld (1. Zone = 4 Ringe). Von Karlsfeld bis Petershausen (2 Zonen) braucht man 4 Streifen von einer Streifenkarte. Jugentliche von 15 bis 20 Jahren brauchen nur die Hälfte stempeln, also 2 Streifen von eine Streifenkarte für 2 Zonen (wird für Dich nicht zutreffen).

Verstehe nicht wieso Du schreibst das Du "für den 4ten Ring der mit im Innenraum fehlt" noch einen Streifen gestempelt hast. Wenn Du eine Monatskarte mit Ring 1 - 4 hast brauchst Du doch nicht mehr für den 4. Ring stempeln?! Und wieso hast Du dann bei Ring 1 - 4 nur (teilweise) eine Monatskarte für den kompletten Innenraum?! Aber egal, als Kurzstrecke für S- und U-Bahn gilt ein Streifen für 2 Haltestellen (von Untermenzing bis Karlsfeld sind es 2 Haltestellen).

Jetzt muss man sich diesen Tarifschummel der Bahn anschauen. Vorausgesetzt Du hattest nur eine Monatskarte für Ring 1 - 3, diese gilt bis Obermenzing/Untermenzing. Von Untermenzing bis Karlsfeld sind es 2 Haltestellen und wenn Du "nur" eine Monatskarte für Ring 1 - 3 hattest und insgesamt 5 Streifen gestempelt hast müsste dies ausreichen (1 x Kurzstrecke + 4 Steifen für 2 Zonen = 5 Streifen).

Wenn man für diese Fahrt 5 Streifen gestempelt hat ist alles in Ordnung, denkt man. Leider von Untermenzing bis Petershausen will die Bahn insgesamt 6 Streifen gestempelt haben, also sagt die DB ein Streifen zu wenig gestempelt kostet 40 € Fahrpreisnacherhebung. Die Bahn schaut, da sie den zahlenden Fahrgast abzocken will, ganz genau hin ob nur eine Kurzstrecke gefahren wurde oder ob man länger bzw. man mehr Haltestellen unterwegs war. Bei Gericht würde die Bahn damit niemals durchkommen, da Du diese Fahrt bezahlt und alles richtig gemacht hast.

Was dieser Kontrolleur gesagt hat "in 2er Packen abstempeln" ist nicht richtig. Was er meinte war bestimmt das die Bahn vom Fahrgast will das er nicht 1 + 4 Streifen sondern 6 Streifen abknicken und einmal für alle 6 Streifen stempeln soll.

wie soll ich mich verhalten.??

Schreibe der Bahn noch einmal, setze der Bahn eine Frist bis sie antworten soll, eine Woche würde reichen. Die Bestätigung welche Du per Email bekommen wirst hebe auf. Wenn die Bahn nach einer Woche nicht geantwortet hat wende Dich "sofort" an die Ombudsstelle Nahverkehr Bayern. Du solltest erst über Telefon kontakt mit denen aufnehmen und später den Schriftverkehr, also was Du an die Bahn geschrieben hast, plus Dein Problem denen per Email schicken. Diese Stelle kann viel erreichen, aber nur wenn man nicht so lange damit wartet.

Ombudsstelle Nahverkehr Bayern

Telefon: 089 / 470 24 84

(im Internet kann man auch die Internetadresse von denen finden, ist ganz leicht.)

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Normalerweise wird ein Beleg "Fahrpreisnacherhebung" ausgestellt, dort steht alles drauf was man wissen muss.

Du kannst nun auf diesen Brief warten. Entweder ist dies die 1. Mahnung wo 40 € + 5 € Mahngebühr gefordert wird oder es ist die Rechnung über diese 40 € Fahrpreisnacherhebung.

Ich hatte keinen Zettel bekommen, der Kontrolleur hat aber einen ausgestellt doch ich hatte einfach keine Zeit um auf diesen Beleg zu warten. Der erste Brief, die 1. Mahnung, kam dann nach einem Monat. Also denke ich das Du so zwischen 2 bis 6 Wochen Post erhalten wirst.

Du könntest auch zum Hauptbahnhof fahren und dort fragen wo Du diesen Laden die für die Fahrpreisnacherhebung zuständig sind finden kannst. Dort kannst Du nachfragen, wird sicherer sein als auf Post zu warten.

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was soll ich nun tun?

Als erstes sag es Deinen Eltern, sie können Dir bestimmt viel besser helfen als jemand in einem Forum. Der nächste Brief welcher kommen wird ist die Mahnung, dieser wird bestimmt schon bei Dir eingetroffen sein.

Wenn noch keine Mahnung im Briefkasten angekommen ist, dann Kontakt mit dem jeweiligen Unternehmen aufnehmen.

Es kommt darauf an wo Du aufgeschrieben wurdest. War es die S-Bahn, U-Bahn oder Bus? Bei S-Bahn und Zügen der DB frage am Bahnhof nach wo man wegen der Fahrpreisnacherhebung sich melden kann. Denke weil Du Schaffner geschrieben hast wird die Bahn der richtige Ansprechpartner sein.

Hier die Adresse dazu:

DB Vertrieb GmbH, Fahrpreisnacherhebung, 76518 Baden-Baden, Tel.: 01805 / 04000279*, Fax: 01805 / 04000479*

Email: info@sc-fahrpreisnacherhebung.de

Sie erreichen uns telefonisch von Montag-Freitag, 7:00 - 20 Uhr, Samstag 9:00 - 18:00 Uhr * Tarif: 14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 Ct./Min.

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Also Du hast nichts zu befürchten. So eine Anzeige auf Beförderungserschleichung würde die Staatsanwaltschaft wieder einstellen. Du hast Dir ein Ticket für ein Kind gekauft weil Du dachtest dieses gilt bis 15 Jahre, dies ist keine Beförderungserschleichung, somit bist Du nicht wirklich schwarzgefahren. Das Du zu diesem Zugbegleiter, welcher Dir vielleicht vorher gesagt hat: dieses Ticket ist nur bis 14 Jahre gültig, gesagt hast Du bist 14 Jahre alt... keine Angst dies ist kein Betrug. Außerdem hast Du ihm später Dein richtiges Alter genannt.

Was kommt auf Dich zu? Wenn dies das erste Mal war, stellt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren ein ggf. gegen eine Geldauflage. Bei Wiederholungstätern, nach Deiner Schilderung wird dies nicht für Dich zutreffen, ist wahrscheinlich ein Strafbefehl fällig. Bei § 265a I StGB (Erschleichen von Leistungen) wird es entweder Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geben. Aber denke dies wird eingestellt oder es wird eine Geldstrafe für Dich drin sein.

Diese 40,00 € Fahrgeldnacherhebung zahlst Du extra, dass ist die zivilrechtliche Seite.

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Das Onlinesystem der Deutschen Bahn kannst Du nicht mit klugen Tricks austricksen, diese Fehler tricksen höchstens Dich aus aber nicht umgekehrt.

Aber egal Du musst diese Fehler beweisen, Pech für Dich wenn Du dies nach ca. 10 - 12 Monaten nicht mehr kannst. Ein ausgedrucktes Ticket wird als Beweis wahrscheinlich nicht ausreichen.

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Sorry habe es jetzt erst gesehen diese 14 Tage sind schon längst vorbei. Wende Dich trotzdem so schnell wie möglich an diese Stelle. Wenn dies nichts nützt versuche es mal bei der Ombudsstelle Nahverkehr Bayern anzufragen, vielleicht können die noch helfen.

Ombudsstelle Nahverkehr Bayern Telefon: 089 / 470 24 84

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Ist falsch was larry2010 geschrieben hat. Diese 40,00 € ist keine Strafe sondern ein erhöhtes Fahrtgeld/Fahrkarte welche im Nachhinein erhoben wird. Deswegen ist diese Fahrpreisnacherhebung der Fahrschein welchen man bis zum Ende der Fahrt benutzen kann, so ist dies beim MVV.

Die sagen einem viel und halten nixs, außerdem kommt es am Ende auf die Bahn oder den MVG an (je nachdem wo Du kontrolliert wurdest, U-Bahn oder S-Bahn). Klar Du brauchst Dir keine Sorgen machen, die Mahnungen werden wahrscheinlich trotzdem kommen, wenn nicht gezahlt wird.

So wie Du geschrieben hast hat Deine Mutter schon vor der Kontrolle die Wochenkarte für Dich gekauft, allerdings ist dies eine übertragbare Fahrkarte und die zählt nicht wirklich bei der Bahn oder dem MVG. Das einzigste was Du noch machen kannst, geh mit dieser Wochenkarte zu der Stelle wo Du diese "innerhalb von 14 Tagen" nachreichen kannst. Nur wenn diese IsarCard auch wirklich vorher gekauft wurde und für diesen Bereich, wo diese Kontrolle stattgefunden hat, auch gültig ist. Dort kann es sein das diese 40 Euros halbiert werden, so würde dies nur noch 20 € kosten. Wird aber nur aus Kulanz gemacht, womit man bei der Bahn nicht immer rechnen kann. Allerdings wenn Du sagst deine Mutter hat diese vorher gekauft, werden die wahrscheinlich auf diese 40 € bestehen... weil die als Argument erwidern werden "in dieser Zeit, als die Kontrolle war, wird Deine Mutter diese Wochenkarte benutzt haben". Allerdings wenn Du sagst Du hast diese daheim vergessen... auch keine Garantie das die von diesem Betrag runtergehen.

Deine letzte Frage. Es kostet 40,00 € und eine neue Fahrkarte. Bei diesen 40,00 € ist die neue IsarCard nicht mit dabei.

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ein paar allgemeine fragen zu DB

Hallo liebe fraganten !

( gleich mal zu beginn : alle fahrkartekontrolleure, gereize DB maschinen und sonstige "fans" des oeffentlichen nahverkers : BITTE UMGEHEND ANDERE FRAGEN BEANTWORTEN UND WEITERKLICKEN ! ) Hinweis : bei nervenden antworten explodiere ich ... um die frage des herren von heute morgen zu beantworten " JA ICH BIN SEHR WOHL GEREIZT!!!!!!"

also: Ich bin heute mal mit der tollen mvv gefahren. ich nahm mal mein fahrrad mit weil es ja im bahnhof nicht lange weilen würde ... ich steig also ein und werde promt kontrolliert [achja anbei : ihr Ziwis seid allesammt so uuuunglaublich unauffaellig ;) ] das ist ja nicht schlimm ... blöderweise ( und das ist jetzt keine ausrede ) habe ich meinen geldbeutel vergessen indem mein ausbildungskaertchen ist. ich fragte mal vorsichtig an ob ich den denn nachreichen koenne, daraufhin werde ich von dem wohl aus dem osten stammenden (ich hab noch nie einen normal redenden DBler gehört) hilfssherriff erstmal angefaucht. und dann nach dem fahrradticket gerfragt .. oh hoppsa vergessen ( das sehe ich ein) dachte es gibts da gesonderte stoßzeiten außerhalb der rush-hours ... naja egal. meine freundin meinte dann sie könte mir ihr ticket geben sie habe das entwertet ( da war ich jetzt etwas verwirrt) aber der herr ziwi schnauzte gleich wieder "DAS IST BETRUG !!" -" was wieso ? das ist ein rechtmaeßig erworbenes ticket , in wessen hand das war kann ihnen doch bitte egal sein ?! " -" NAEE DAT IS BETRUUGG !" ahja ... sehr kompetent ... egal ich werde nach den personalien gefragt die ich alle ehrlich preisgebe ( ich hatte aber auch schon eine "undercover-identitaet" parat aber als der kerl irgenwas von polizei redete dachte ich mir ich geb mal lieber meine eigenen daten an .. naja meine mutter ist juristin und meine mal ich darf jeden straflos anlügen bis auf den richter ^^ ... habs aber trozdem gelassen .. ) so und jetzt muss ich mal schauen wo ich meinen ausbildungsschein einscannen kann weiß jmd wie und wohin ich das schicken muss ??

habe auch grade gelesen, dass es die möglichkeit der "nachlösung" gibt also das fahrradticket am selben tag kaufen und einreichen ... geht das ? es würde mich wundern ...

der kontrolleur meine außerdem ( zum einreichen ) das das nur innerhalb von 14 tagen geht aber die db braucht ja nichtnur bezüglich der züge eine ewigkeit ( bekomme die rechnung ja per post) . kann ja praktisch sagen ich htte inen gültigen ausweis, wenn der brief zu spt kommt ist das ja nicht meine schuld ..

und nachdem die DB nun mein allergrößer erzfeind ist werde ich gleichmal einen gepfefferten brief hinterherschicken ( ich lauere auf die post ...) da werd ich die achso geburnouteten beamten mal ordentlich vom kaffeetrinken abhalten .. >:D natürlich mit der freundlichkeit die mir auch bei den db-deppen zusteht ;)

also waere recht dankbar für tipps und ratschlaege ;D

ps : ich beabsichtige NICHT mich um die 40 euro zu schlagen ... ich werde sie rechtens zahlen aber wen es einen weg drumrum gibt, wieso nicht ?

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Das Ausbildungskärtchen könnte man 14 Tage später nachreichen und das ganze wird auf 7,00 € reduziert. Aber diese 14 Tage sind leider schon vorbei.

Wenn Deine Freundin ihr Ticket für ihre Fahrt entwertet hat, dann kannst Du dieses nutzen aber Deine Freundin zahlt diese 40,00 €, weil sie kein gültiges Ticket mehr hat... dieses hast du ja dann. Betrug wäre dies nicht, aber wie erklärt man dies einem Richter grübel. Frage mal Deine Mutter, sie müsste sich da auskennen wenn sie Juristin ist.

Eine Nachlösung gibt es nicht, wurde schon beantwortet. Wenn Du jemanden kennst der ein Fahrradticket an diesem Tag vor dieser Kontrolle abgestempelt hat und Dir dieses Ticket geben könnte, dann würde Dir dies helfen. Doch diese 14 Tage sind ja eh vorbei, also hilft dies nicht wirklich...

Einen gepfefferten Brief zu schreiben hilft nicht wirklich, wende Dich so schnell wie möglich an die DB (hilft nicht wirklich!).

Nehme mal Kontakt auf mit der Ombudsstelle Nahverkehr Bayern, vielleicht können die Dir helfen.

Tel.: 089 / 4702484 Internet: www.ombudsstelle-nahverkehr-bayern.de

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@Wolf70 + Pokeeer vom 16.07.2011

"RA Hass & Kumpels" sind Abzock-Anwälte. Denen ist es egal ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht... die sind nur interessiert an dem was die abzocken können. Allerdings wenn eine Forderung berechtigt ist werden die immer durchkommen, steht auch auf dem Mahnbescheid welchen die gerne über das jeweilige Amtsgericht verschicken.

"Hinweis für den Antragsgegner

Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie im Recht sind, und beachten Sie die Hinweise des Gerichts zum Mahnbescheid."

Die anderen Hinweise lasse ich mal weg.

Was soll ich tun?

Einen Anwalt einschalten der sich damit auskennt. Aber wenn die Forderungen berechtigt sind wird dieser vielleicht nicht viel machen können. Doch das kann halt nur ein Anwalt entscheiden der sich dies angeschaut hat und sich damit auskennt. Dieser könnte vielleicht die Forderung nach unten korrigieren, weil diese vielleicht viel zu hoch angesetzt wurde... nach dem Motto ich vordere mal 1000 € obwohl nur 200 € gerechtfertigt wären und vielleicht werden dann nur 500 € gezahlt... so würden die sich 300 € in die eigene Tasche stecken. Würde ich denen zutrauen, aber bestimmt wird dies meine dunkle Seite mir zugeflüstert haben ;-).

Stimmt das, das die Abzocker sind?

Ja es sind welche, aber die leben nicht schlecht davon... und können bestimmt besser schlafen als die Opfer die darauf reingefallen sind. Irgendwo eine Jacht am Tegernsee oder Bodensee haben die dann auch noch rumschwimmen, logisch dank dem Geld welches die ergaunert oder die aus Angst gezahlt haben, kann man bei denen nie nicht wissen.

Wenn ja, was passiert mit mein Geld?

Ich denke die teilen brüderlich, vielleicht "Haas & Kumpels" bekommen 80 % und den Rest darf sich der Gläubiger mit dem Inkassounternehmen teilen. Keine Ahnung wie die Ihre Beute aufteilen. Diese Inkassokanzlei ist halt unseriös, was soll man dazu noch sagen.

Hilft mir bitte weiter ..

Leider kann ich da nicht weiterhelfen, schaut so aus das da nur noch ein Anwalt weiterhelfen kann... oder zahlen.

Hier vielleicht ein Link welcher Dir nicht hilft aber vielleicht kannst Du etwas schmunzelt darüber, auch wenn Dir nicht danach zumute ist. Sorry.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/07/24/rainer-hass/

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