ich würde in solchen fällen mit der schulleitung oder dem /der direktor/in sprechen...wenn die nicht total verklemmt und dumm sind dann lassen die dich auch mal nen tag eine stunde früher gehen, sodass du deine überweisung holen kannst

...zur Antwort

du bist nicht gezwungen ihr das geld zu geben, da davon ja die unterhaltskosten für deine tochter abgedeckt werden sollen...sollte deine tochter allerdings ausziehen, was nicht gehen wird weil das amt sie dabei nicht unterstützen wird (wenn sie nicht grade ne ausbildung macht und bafög oder sowas bekommt und sichd as davon leisten kann)...jedenfalls sollte sie ausgezogen sein und der kindergeld anspruch besteht kann sie es einfordern und es steht ihr dann auch zu... solange sie aber bei dir wohnt musst du es ihr nicht geben

lg

...zur Antwort