Das ist nur nebenrangig. Die Witwe will nu einen Pflichtteil, weil der Vater diesen aus der Schenkung nicht rausgenommen hat, lieber ein handschriftliches Testament dazu schrieb. Da kommt es halt dann auf den Wert des Hauses an. Leider hat der Notar dieses mit der Hypothek nicht überprüft und den Vater wohl auch über den Pflichtteil zu wenig aufgeklärt. Jedenfalls sollte die Schenkung bestehen bleiben, so bleibt das Hause dennoch in der Familie der Nachkommen unserer Mutter. DANKE für deine Antwort.
Vielen Dank für die Antworten. Ja, das muss vielleicht ein Anwalt klären. Gedacht war das so: Der Vater hat ein handschriftliches Testament gemacht und alle drei Kinder gleich als Erben des Hauses eingesetzt. Zwei Jahre später hat er das Haus an eine Tochter notariell geschenkt, aber den Pflichtteil drinnen gelassen, weil er die anderen beiden Kinder nicht benachteiligen wollte. Wiederum später fiel ihm ein, dass im Pflichtteil ja auch die Frau mit drin ist. Da es aber ein Generationenhaus von der Mutter der Kinder her ist, wollte er das ausschließen und verfasste eine schriftliche Abmachung, in der die Beschenkte den Geschwistern das Drittel des Hauses abzüglicher Unkosten auszahlen soll. Es geht aber nur um das Haus, um kein anderes Erbe. Das steht auch drin. Von einem Gelderbe, das möglicherweise auch vorhanden ist, ist in keinem Testament die Rede, es dreht sich immer nur ums Haus. Die beiden anderen Kinder wollen daher auf ihren Pflichtteil aus dem Haus verzichten, damit die Schwester es mit dem Pflichtteil an die Witwe nicht so schwer hat, falls dieser gezahlt werden muss. Selbstverständlich aber möchten alle drei Kinder ihren Teil aus dem Geldvermögen, der ihnen gesetzlich zusteht, so war es auch im Sinne des Vaters, sonst hätte er seiner Witwe ja alles vermacht. Schwierig, oder? Da die Geschwister aber ihr Drittel aus dem Hause vermutlich lange nicht bekommen, ist eben zu überlegen, von was der Pflichtteil an die Witwe gezahlt wird und wer ihn zahlt. Kompliziert. Gerne würden sie sisch mit der Witwe auf gutem Wege einigen und nicht über den langen Gerichtsweg, daher sind viele hilfreiche Tipps oder Erfahrungen toll.
Sorry, in der Überschrift heißt es natürlich korrekt: Ehemann