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smarto3

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smarto3
14.11.2019, 10:59
Ausländisches Namensrecht auf deutsch-brasilianisches Kind anwenden?

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen wie man ein ausländisches Namensrecht für ein Kind anwenden kann.

Meine Frau ist Brasilianerin, ich Deutscher. Wir haben geheiratet und beide unsere Nachnamen behalten. Sie hat einen Doppelnamen (A B), ich einen Einzelnamen (C).

Wir leben in Deutschland. Wir möchten gerne dem Kind eine Kombination aus meinem und einem ihrer Nachnamen geben, also "B C".

Nach deutschen Recht geht das nicht. Nach brasilianischem Recht geht das.

Es gibt die Möglichkeit ausländisches Namensrecht anzuwenden. Sind die voraussetzungen hier gegeben?

VG

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Antwort
von smarto3
14.11.2019, 14:56

Ok um mir selbst zu Antworten, und damit alle die es später googeln auch Bescheid wissen: Es geht. Danke für den Versuch, aber ihr habt alle Unrecht :D

Habe beim Standesamt nachgefragt. Man bekommt nach der Geburt ein Formular auf dem man das ausländische Recht auswählen kann.

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