wie ist das alles geendet ?!

ich bin vielleicht einer anderen Auffassung

Mit Versand geht die Haftung auf den Käufer über wohl unstrittig aber auch das Problem denn genau das muss der Verkäufer beweisen !!

mit einem Beleg/Quittung eines versendeten Päckchen doch sehr schwer dort wird doch nur der Kauf der Postwertzeichen belegt

der Verkäufer muss den ordnungsgemäßen Versand belegen

jemand vielleicht mal ein Urteil hierzu oder das bis zum Ende durchgemacht ?

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hat jemand denn schon praktische Erfahrungen bis zum Ende durchgemacht ?! oder auch mal ein Urteil hierzu parat ?!

zweifellos geht die Haftung mit Versand auf den Käufer über !! aber das Problem ist doch genau das Nachzuweisen !!

geschrieben wurde: Na, eine Quittung habe ich auch, wenn ich das Päckchen abgegeben habe. Ich als Verkäufer hebe so etwas auf!

aber was will man damit Beweisen ?! ausser den Kauf von Postwertzeichen im Wert von XY

der Verkäufer muss den Übergang der Haftung durch ordnungsgemäßen Versand belegen

nur mit dieser Quittung ist dies doch schwer möglich

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erstmal Danke für die schnellen Antworten

oftmals sind es Kleinigkeiten, die einen wieder plötzlich überraschen; kann man doch jeden Tag bei ebay sehen!!

nicht richtig ausformulierter Haftungsausschluss

aber zurück zum Thema vergessen wir doch ebay es gibt genügend andere Wege von Privat an Privat zu verkaufen

das BGB regelt eindeutig den Haftungsübergang zu Gunsten des Verkäfers

häufig ist es aber dann auch so, dass durch diesen "Vorteil" auch Pflichten auf den Verkäufer zukommen und Kleinigkeiten können ja entscheidend sein

also nochmal zu meiner Frage wie sollten die Angaben bezüglich des Versandes sein ?!

z.B: ich versende als Warensendung oder

ich versende unversichert als Warensendung ?

muss und kann ich zwingend davon ausgehen dass ein Käufer wirklich sich im klaren ist dass eine Warensendung z.B. unversichert ist ?! oder muss ich dies mitteilen ?!

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