wie ist das alles geendet ?!
ich bin vielleicht einer anderen Auffassung
Mit Versand geht die Haftung auf den Käufer über wohl unstrittig aber auch das Problem denn genau das muss der Verkäufer beweisen !!
mit einem Beleg/Quittung eines versendeten Päckchen doch sehr schwer dort wird doch nur der Kauf der Postwertzeichen belegt
der Verkäufer muss den ordnungsgemäßen Versand belegen
jemand vielleicht mal ein Urteil hierzu oder das bis zum Ende durchgemacht ?