Hmm... vorausgesetzt der Schaden stammt nachweislich von der Transportfirma ... Die Versicherung der Firma braucht eigentlich nicht die Rechnung vom alten Parkett, sondern eher die vom neuen, bzw. die von den ausgetauschten Bereichen. Sie könnten ja auch eine Firma damit beauftragen, was bei der Versicherung erheblich höhere Kosten verursachen würde. Sie kommen der Versicherung ja schon mit dem Angebot der selbstständigen Reparatur entgegen. Beim Parkett gibt es natürlich erhebliche Qualitäts- und Preisunterschiede. Vielleicht können Sie mit der Versicherung reden und sich auf eine "Summe" einigen!? Eine Gutachten, oder eine Fremdvergabe der Reparatur wären auch noch gute Möglichkeiten.

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http://www.falk.de/routenplaner/routenplaner.jsp ist ein wirklich guter und übersichtlicher Onlineroutenplaner! MfG

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Hmm eigentlich nicht wenn Ihr damals beide unterschrieben habt.

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Was oft gegen Schädlinge hilft ist Kernseife! Nimm eine Sprühflasche und löse dort ein kleines Stück Kernseife drin auf und besprühe dann damit die betroffene Pflanze. Erde austauschen wäre auch ratsam und nie zu viel gießen, da sich so Pilze und Schimmel bilden können und dann bekommt man auch oft Schädlinge. MfG

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Erstmal Deinen Rechner vor dem unbefugten Zugriff Anderer schützen, wie z.B. Firewall, Virenscanner und weitere Schutzprogramme gegen Trojaner etc.! Die Daten am besten immer auf 2 voneinander getrennten Festplatten synchronisieren falls mal eine kaputt gehen sollte.

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Man muss ja nur das zahlen was man verbraucht hat und dass ist ja sehr leicht am Zählerstand nachzuvollziehen! Wende Dich einfach direkt an den Anbieter und bitte um Aufklärung! So ganz richtig hört sich das nicht an! MfG

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Du bekommst eine 3 monatige Sperre, wenn Du es ohne jeglichen Grund machst! Hast Du wirklich nachvollziehbare Gründe wie z.B. gesundheitliche Schwierigkeiten kann unter gewissen Umständen eine Sperrzeit entfallen. Nachweisen musst Du immer alles schriftlich! MfG

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Die Fahrten zwischen den Baustellen am Tag gehören zur Arbeitszeit! Die An- und Abreise zu ein und der selben Baustelle ist gesetzlich geregelt. Da kommst es auch immer auf verschiedene Faktoren an. MfG

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Geh zum Betriebsrat fals vorhanden ...! Wenn er Dir und auch anderen Kollegen nicht pünktlich den Lohn zahlt solltet Ihr Euch zusammentun und Ihn mal zur Rede stellen, dass hat eine weitaus effektivere Wirkung, als wenn man alleine bei Ihm antanzen würde! ... und geh weiterhin zur Arbeit! Im Falle einer Insolvenz bekommst Du das Geld auch vom Amt! MfG

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Das was Du suchst ist das "Arbeitnehmerschutzgesetz" ! Kannst Du hier alles nachlesen zum Posten ist es ein paar "Bücher" zu groß :) ! ASchG- http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Suchworte=arbeitnehmerschutzgesetz&Abfrage=Gesamtabfrage

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Ok... Also der Beruf Konstruktionsmechaniker hat mit Sicherheit Zukunft, da Metallverarbeitende Beruf auch noch in 30 Jahren gefragt sein werden. In der Ausbildung lernt man viel, aber bei weitem nicht alles, den Rest kann man später nur durch die Erfahrung erlangen. Was man in diesem Beruf macht ist immer abhängig von der Firma in der man arbeitet bzw. lernt. Die Metallverarbeitung ist extrem umfangreich und bietet immer Platz für Spezialisierungen! /// Mechatroniker hingegen ist eigentlich ein Beruf, der durch die Auto- und Luftfahrtindustrie entstanden und darauf zugeschnitten ist. Dort werden gleichzeitig Kenntnisse in der Metallverarbeitung und Elektrik verlangt. Es ist ein "Hybridberuf", Du bist kein richtiger Elektriker, aber auch kein richtiger Schlosser (halb/halb). Der Beruf hat mit Sicherheit auch Zukunft, aber es gibt weniger Betriebe die diese benötigen. /// Studieren ist eine gute Idee, aber vorher sollte man heutzutage unbedingt eine Ausbildung machen! Techniker und Ingenieure sind gefragt, aber nur gute ;) ! Durch die Ausbildung sammelst Du Erfahrungen die Dir später von nutzen sein werden und es macht sich gut im Lebenslauf !// ... und leg Dich nicht auf Kältetechnik fest, es gibt noch sooooo viel anderes mit Zukunft! MfG

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Loctite Sekundenkleber für Metall :-) Damit klebst Du ein Auto an die Decke ^^ ,aber nen Uhu tuts bestimmt auch! MfG

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Hm sollte doch eigentlich gehen ! Du bietest ja eine Dienstleistung für mehrere Auftraggeber an und bist somit ja nicht Scheinselbstständig. Bist Du nebenbei auch noch irgendwo als Angestellter tätig oder wie ist das zu lesen ?

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