Kfz-Verkauf , angabe mit partikelfilter , doch tatsächlich ohne , käufer will sich nicht einigen

Hallo an alle , habe im Dezember 2012 ein Fahrzeug verkauft , mit Angabe der grünen Umweltplakette , doch kurze stunden später hat sich herausgestellt , das der Wagen keine Grüne , sondern nur eine gelbe plakette kriegt . Eine grüne plakette hatte ich vom Vorbesitzer , habe mir deswegen keine neue geholt . Ich habe auch alle angaben mit bestem wissen und gewissen gemacht , mir war nicht bewusst das der wagen nur eine gelbe hat . Unwissenheit schützt natürlich nicht vor strafe , ich sehe ein das ich in der pflicht bin , a , entweder den wagen zurückzunehmen , oder b , den mängel beseitigen zu lassen . ich habe mich für b entschieden , ich habe dem verkäufer vorgeschlagen , das ich die kompletten kosten für eine umsrüstung (nach recherchen des käufers 1100,00 Euro , übernehme) Am ersten tag war er damit einverstaden , jetzt kriege ich nun ein brief von seinem anwalt , wo drin steht , das er den wagen zurückgeben möchte , mit der begründung , weil ihm die werkstatt vw , keine garantie auf den motor gibt . Aber so eine garantie kriegt man nirgendswo . Es hätte ja auch sein können , das ich den wagen vorher umrüsten lassen habe , dann hätte ich auch keine garantie , und der neue käufer hätte davon überhaupt nichts gewusst . es war auch zu keinem zeitpunkt die rede eines originalen dieselpartikelfilters , von werk aus . Ich habe den wagen von privat an privat unter ausschluss jäglicher garantie und sachmängelhaftung verkauft. Mir scheint das ganze so , als ob der einfach eine ausrede sucht , weil er vllt kein bock mehr auf den wagen hat . Ich sehe ja den fehler voll und ganz ein und zahle auch die komplette umbaukosten , was will der noch ... Kann der Käufer überhaupt vom Kaufvertrag zurücktreten? Ich habe auch gelesen , das es berechtigt ist , vom kaufvertrag zurückzutreten , wenn der wagen keine grüne umweltplakette hat , aber nur dann , wenn der verkäufer die kosten nicht übernimmt , oder gar keine umrüstung möglich ist . In meinem fall ist das aber nicht so . nirgendswo habe ich lesen können , das es berechtigt ist , vom kaufvertrag zurückzutreten , weil man bei einer umrüstung keine garantie auf den motor kriegt . Bin auf eure antworten gespannt ...

...zum Beitrag

Hallo dr4sat, doch, habe den Prozess GEWONNEN :).

Das Ende vom Lied, da eine Nachrüstung möglich ist, muss ich den Wagen nicht zurück nehmen. Ich muss lediglich wie Anfangs vorgeschlagen, die Umrüstkosten zahlen. die Sache war somit erledigt. Also, ende gut alles gut :).


...zur Antwort