Ich würde gerne wissen ob wir einen Anspruch auf Erstausstattung haben?
Weil ich im Inernet gelesen habe, das einem das Geld für die Erstausstattung nicht bei einem Umzug zusteht. Aber was heisst das genau? Haben wir in unserem Fall auch keinen Anspruch? Wir sind ja nur umgezogen weil es hieß die Wohnung ist zu teuer und wir hätten deshalb keinen Anspruch.
Ich bin 19 Jahre alt, mein Freund 20 und unsere gemeinsame Tochter 3 Jahre alt.
Mit 16 Jahren habe ich meine Tochter bekommen und bin seitdem im Mutterschaftsurlaub gewesen und somit stand mir ALG II zu.
Mein Freund ist im Jahr 2010 zur Bundeswehr gegangen, hat sich dann ein eigenes Häusschen angemietet.
Zum 01.05.2013 wurde er dann bei der Bundeswehr unehrenhaft entlassen und ihm stand somit auch ALGII zu.
Am 01.06.2013 bin ich mit meiner Tochter von meinen Eltern mit ihm zusammen in das Haus gezogen. (Warmmiete 535€ + 90€ EVM + 175€ Kevag)
Eine ganze Menge, die wir uns mit unserem geringem „Einkommen“ (1,200€) nicht leisten können.
Wir haben bei dem Jobcenter direkt Wohngeld beantragt und einen monatlichen Satz von 380€ + 90€ EVM bekommen.
Wir können die Miete aber nicht weiterhin zahlen, da wir zusammen nur einen Satz von insgesammt 1,200€ haben.
Somit haben wir uns auf die Suche nach einer kleineren, günstigeren Wohnung gemacht und sind auch fündig geworden.
Zum 01.09.2013 können wir in eine kleine Wohnung ziehen, die genau den Vorraussetzungen des Jobcenter entsprechen würde.
Unser Problem ist jetzt das uns sämtliche Haushaltsgegenstände fehlen.
Mein Freund hat die letzten 2 1/2 Jahre überwiegend bei der Bundeswehr geschlafen und hatte somit nie eine Waschmaschine, Bügeleisen und sämtliche andere Haushaltsgeräte.
Er hatte nur eine ganz einfach, gestaltete „Männerbude“, in der nur das Nötigste war, aber wo man nicht mit einem kleinem Kind drin leben könnte.
Das heisst, anstatt einem Bett, einfach nur eine Matraze, altes löchriges,zerissenes Sofa, wenig Geschirr, wenig Küchenutensilien, kein Föhn, kein Esstisch usw.
Zudem gab es in dem altem Haus nur eine Einbauküche, die jetzt in der neuen Wohnung nicht vorhanden ist. Uns fehlt somit eine komplette Küche mit Elektrogeräten.
Das Babybett (kleines IKEA Bett) von meiner Tochter wird langsam zu klein, sie bräuchte ein 100x200 Bett und es würden mir bestimmt noch andere Gegenstände einfallen.
Ich weiß ja das es Geld für die Erstausstattung geben kann, aber was mich verunsichert ist, das überall geschrieben steht: „Nicht bei Umzug“.
Ich hatte im Juni 2013, als ich zu meinem Freund zugezogen bin, schon nachgefragt ob wir Erstausstattung beantragen können, uns wurde aber gesagt, dass es uns nicht zusteht, weil das Haus zu teuer wäre. Jetzt haben wir was günstigeres gefunden nach 4 Monaten und jetzt steht im Internet das einem die Erstausstattung nicht bei einem Umzug zusteht.
Aber das widerspricht sich ja alles, weil wir ja umziehen mussten, weil es zu teuer war und das Jobcenter uns die Erstausstattung nicht bezahlen wollte.