Fall: M kaufte vor 2 Jahren ein gebrauchtes Auto von B für 8 000,00 €. Im Kaufvertrag steht folgender Satz: "Das Auto wird ohne jegliche Gewährleistung gekauft." Einen Tag nach dem Kauf mekrt M, dass das Auto einen Kratzer hat und erfährt, dass B einen unfall mit dem Auto hatte. Jetzt will M, dass es von B repariert wird. B willgit ein, doch M soll die Kosten dafür übernehmen.Kann M ein einen Austausch der Seitentür verlagen, wo der Kratzer sich befindet? und muss M überhaupt die Kosten für die Reparatur übernehmen?
Lösung: Anspruchsgrundlage § 985
und weiter weiß ich nicht weiter, Kann mir jmd bitte helfen???