Antwort
Im Jugendschutzgesetz sind unter dem Abschnitt 2 die Punkte Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Spielhallen & Glücksspiele, Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe und Jugendgefährdende Orte aufgelistet. Wenn man den Bus als jugendgefährdenden Betrieb oder Ort sieht, dann theoretisch nicht...