ja ne, is klar.

Der Besitz von Falschgeld ist strafbar. Soweit stimmt Dein Rat, und genau deswegen wäre es ja wohl das allerletzte, damit zur Polizei zu gehen.

Nu geht er zur Polizei und sagt, hier Leute ich besitze Falschgeld. Und schwupp ist er mit etwas Pech für zwei Jahre im Knast wegen dem Besitz von Falschgeld.

Da muß er schon zu zweit hingehen, weil einer alleine kann doch wohl so blöd nicht sein.

Einfach schreddern, und weit weg damit. Blos nicht selbst bei der Polizei anzeigen und ein Strafverfahren riskieren.

Wie kann man nur so etwas raten.

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Also das es an dem FPR liegt, halte ich mal für ein Gerücht. Senkrechter Balken rechts und links, ich vermute mal an den jeweiligen Innenseiten nach aussen gerundet, scheint ein defekt in der Hochspannungssufe oder der Ablenkstufe zu sein. Da hilft nur die Fernsehwerkstatt. Bitte hier keine Eigenreparaturversuche unternehmen. die Hochspannung beim Farbferseher ( Röhrenfernseher ) beträgt bis zu 25.000 Volt und ist niederohmig genug, jemanden zu töten. Ausserdem kann es bei bestimmten Fehlern in der Hochspannungsstufe zu einem erhöten Abstrahlwert von Röntgenstrahlung kommen. Ist das Bild gerundet, und sieht es in der Mitte vielleicht sogar vergrößert aus, dann kann das auch eine zu große Hochspannung sein. Wenn es so ist, Gerät nicht mehr einschalten, sondern zuerst vom Fachmann überprüfen lassen.

Gruß skyfox90 Radio u. Fernsehtechniker

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Nun ja, erst mal danke für die bisherigen Antworten.

Sicherlich handelt es sich bisher um eine einseitige Darstellung des betreffenden Mädchens.

Allerdings gibt es da auch noch Berichte aus ihrem Umfeld. freundinnen berichten ähnlich, das mit der Ohrfeige war wohl auch keineswegs das erste mal, sondern ist bereits des öfteren vorgekommen.

Nun weiss mann ja, dass Jugendliche auch schon mal Unfug anstellen, das ist sicherlich nichts wirklich ungewöhnliches.

Aber dann gleich den Umgang mit den Freundinnen vollständig zu verbieten, bringt wahrscheinlich nur das Gegenteil als Ergebnis. Zumal die sich ja nun in der Schule wiederrum eh nicht aus dem Weg gehen können, zumal wollen.

Was die Schwester betrifft, so ist es wohl so, das diese bei Abwesenheit der eltern genauesten darauf achtet, das die Klleine auch ja nichts verbotenes tut, und auch prompt den Eltern gegenüber Bericht erstattet.

Der Stiefvater hätte sich, soweit ich das weiß, doch eh aus dem allen raus zu halten, da er nicht der Vater ist, oder sehe ich das falsch? Ich habe mich jedenfalls bei meinen drei Stiefkindern, die meine Frau mit brachte nie in die Erziehung eingemischt. Ich hab zwar das ein oder andere mit meiner Frau diskutiert, aber ich ihr jeweils den "Informationstransport" den Kindern gegenüber überlassen. Ob das so richtig war weiss ich nicht, aber ich hatte ein besseres Gefühl dabei, mich eben nicht so direkt einzumischen.

Viele haben hier gesagt, man solle das Jugendamt einschalten. OK, ich bezweifle zwar, das dadurch auch nur der Ansatz einer Hilfe erfolgt, weil ich bezweifle, das die überhaupt tätig werden. Berichte über die untätigkeit deutscher Jugendömter hört man ja dauernd im Fernsehen. Da werden Kinder halb zu Tode geprügelt, über löängere Zeit, und dann ermittelt die Staatsanwaltschft, das bereits seit Jehren Informationen darüber an das Jugendamt gingen, und nichts ist passiert.

Ich selbst hatte bisher einmal Kontakt zu einem Jugendamt, und der war sehr unbefriedigend. Es ging damals auch um die Frage, wie ein Jugendlicher in betreutes Wohnen zu integrieren sei. Man hat mich dort Rhetorisch sehr geschickt ausgeklammert, um nicht zu sagen abgespeisst, ohne konkrete Info, was nun zu tun sei. Ich habe dann nach einer halben Stunde das Gespräch genervt abgebrochen.

Also Jugendamt informieren heisst für mich, ich setz mich mal ruhoig in eine Ecke, und mache in dem Fall mal garnichts.

Mir persönlich ist da der Weg zur Staatsanwaltschaft sehr viel symphatischer.

Wie auch hier geraten wurde, das man gegen die Schläge, die das Kind wohl bekommt, etwas tun müsse. Da es sich in diesem Fall um einen Straftatbestand handelt, den ich ja eigentlich, so ich davon Kenntnis erlange, nicht nur anzeigen kann, sondern muß. Nur da bin ich mir halt nicht genau sicher, ob das stimmt. Ich weiss, das ein Polizeibeamter eine Ornungswidrigkeit verfolgen KANN und eine Straftat verfolgen MUSS. Ob das mit der Straftat für einen Bürger, der nicht Polizeibeamter ist, auch gilt, da bin ich mir nicht sicher. Ich bin mir auch nicht sicher, ob man einen Bürger, der von einer Straftat Kenntnis erlangt, und das nicht zur Anzeige bringt, wegen Strafvereitelung belangen kann. Insoweit wäre hier vielleicht mal ein Jurist gefragt.

Ich bin mir immer noch unsicher, was ich nun tun soll.

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