Also erstmal ne Ausbildung zum Immbobilienkaufman ist schon mal sehr hilfreich. Ich habe danach Immobilienmanagement studiert und komme damit sher gut zurecht. Man sollte schon Hintergrundwissen haben. SO verdienst man dann gutes Geld.

Verdienst: Kommt echt auf die Firma an. Ich würde immer dazu tendieren, such dir nen Job als Property Manager mit Vermietungsarbeit für Gewerbeimmobilien. So hast du dein GUTES Fixgehalt und verhandelst einen super Provistionssatz. Schon kommst du gut und sicher an Geld :)

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HAllo,

wahrscheinlich hast du allerdings in deinem bereits unterzeichnet vertrag die klausel drin "Kann vor Arbeitsnatritt nicht gekündigt werden" d.h. du kannst nicht einfach so kündigen. Leider muss man bei solchen dingen seinen "mann" stehen. Schreibe die Wahrheit oder besser rufe an erzähle ihn was passiert ist und bitte um einen AUfhebungsvertrag. Das ist Fair und das macht jeder Arbeitgeber. Sonst bitte deine neue Firma darum den Vertrag auf 14 Tage später zu datieren, dann kannst du nach dem ersten Tag in deiner Ausbildung frsitgerecht (14 Tage in der Probezeit ) kündigen.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen

TOITOITOI

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Mit sochen sache ist nicht zu Spaßen. Habe gerade mal einen Freund gefragt der ist Arzt, du solltest schnell hingehen.

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LEider wirst du den Keller tatsächlich räumen müssen. Ohne schriftliche Genehmigung geht nichts. Mach es lieber schnell, nach einer Ankündigungsfrist kann er deine sachen auch entsorgen lassen.

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erstmal eine frage, wie kann man denn in eine Wohnung ziehen wo Schimmel befall ist? also ehrlich. Wenn du schreibst Schimmel nicht zu kanpp, sowas breitet sich nicht in 4 Wochen so massiv aus. Vermieter darauf aufmerksam machen und kommen lassen, soll er sich ansehen... und dann AUSZIEHEN.

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Hallo, ganz egal ob Student oder nicht du hast eine Kündigunsfrist von drei Monaten. Nur bei Gewerbemietverträgen können die Fristen anders ausgehandelt werden, da man dabei von ausgeht, dass ein "Kaufmann" sich seiner Sache bewusst ist. Um die Privatpersonen, die sich vielleicht nicht auskennen könnten (bitte alles nicht auf dich münzen) haben sie da keine Flexibilität eingebaut. Also 3 Monate und weg. :)

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Erstmal muust du bei Auszug nciht mehr renovieren, denn Enrenovierungsklauseln im MV sind komplett ungültig. Solltest du schon gemalert haben, kannst du dir bis zu drei Jahren später das Geld zurückholen. Mit dem Schimmel, dass ist ein schwere und nervige Sache. Es muss leider festgestellt werden, warum der Schimmel sich gebildet hat. Der Schimmel war ja schon da als ihr eingezogen seid. Wenn das in eurem Übernahmeprotokoll steht seid ihr auf jedenfall fein raus. Wenn ihr nach dem Einzug ihn schriftlich mehrfach ausfgefordert habt ebenfalls. Nichts erzählen lassen von eurem Vermieter. Sie versuchen es immer.

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Biggi2000 erzählt nicht ganz die Wahrheit. Wenn du tatsächlich 15 % mindern willst, dann natürlich von der Kaltmiete. Denn wenn du ein Teil der Betriebskosten mindern würdest, wird dir dieser Fehlbetrag auf deine Jahresabrechnung addiert und somit mindert sich dein Guthaben oder deine Nachzahlung wird teurer. Dem Eigentümer ist es erstmal wichtig dass alles Nebenkosten gezahlt werden können. Um seine Miete kümmert es sich dann seperat. Das mit den Fenstern anmahnen, Frist setzen, nochmal nachfrist falls nicht passiert ist... Dann mindern aber vom Netto bitte. Sonst geht deine Rechnung nicht auf.

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Der Eigentümer, das steht ausser Frage. 1. Ich würde ihm die 1000,00 € in Rechnung stellen, er hat ne Versicherung dafür. Vielleicht hat er den Winterdinst sogar dafür geauftragt nur der Winterdienst weiss das nicht. Hatte cih solch ein Problem. Ist die Zufahrt ein "befestigter Weg"? falls nciht, muss dort ncith geräumt werden. Also ab zur WErkstatt, Kostenvoranschlag beim Eigentümer einrechen Frist setzen und gut ist. Ebenfalls würde ich Mietminderung androhen, wenn sich wegen der Stellplätze ncihts ändert. Wenn du morgen nicht zur Arbeit kommst, weil es so viel geschneit hat und nicht geräumt ist, kann das für ihn SEHR teuer werden.

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Ja das geht. Du musst deinen Umzug sicherlich begründen? es geht nicht um qm Zahl sondern umd Höhe der Miete die das Amt zahlt. Sollte die Miete höher sein, als die Amt gezahlte musst du eine Bürgschaft von jemandem abgeben, der versichert, dass er/sie montlich den Diffenrenzbetrag für dich aufbringt. Aber umziehen an sich ist kein Problem!

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Wir hatten genau das gleiche Problem mit unserer Wohnung. Alles Fotografieren, wirklich ALLES. Dem V mitteilen, dass man bei der Übergabe diese Dinge übersehen hat. Hierbei handelt es sich ja nicht um Mängel, die du seit der Übergabe hättest verursachen könne (Z.B Waschbecken kaputt). Mach dir keine Gedanken, setze ein Schreiben auf, mit Frist bis wann er alles zu beseitenigen hat+Fotos sonst Mietminderung. Hierbei geht es um Schimmel, dass kann dir UND deiner Tochter schaden. Bei der Mietminderung haben wir es so gemacht, Mietminderung angedroht, als nichts passierte, die Minderung beiseite gelegt. Irgendwann würden ndie Mängel behoben und die Mietminderung wurde nicht mehr verlangt, SUPER URLAUB ;) Falls er die Minderung verlangt, und es richtig stress gibt, was ich nicht glaube kannst du zur Not ihm das Geld wieder zurückzahlen ohne das es dir besonders schwer fällt. Also nur Mut, wir Mieter sind zu nett zu den Vermietern Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen und Mut geben sich zu wehren.

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Du kannst was dagegen machen. Ich würde erstmal wegen "Mehrpersonenhaushalt" ihre Betriebskosten höher ansetzen. würdest du denn auch an beide vermieten? Es handelt sich um ein Zimmer? Besuch bedeutet das der Mensch auch wieder geht. du wohnst auch in der Wohnung? was steht im MV zum Thema kündigung?

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Deine Abrechnung kann nur so weit gehen, wie du auch drin gewohnt hast. Auszugsdatum = Abrechnungsende!!!!!

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HAllo, es ist völliger blödsinn, dass du bei AUszug deine Wände wieder weiss streichen musst. Ich kenne deinen MV leider nicht, steht dort was zur Renovierung ansich drin? Es sollten zumutbare, pastelltöne sein. Hellgrün gehört dazu, kann also so bleiben. KAnnst dich aber darauf einstellen, dass der Vermieter es versuchen wird. Kannst ja nun kontern ;) 100% sicher!!!!

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du kannst soviel Tiere in deiner Wohnung haben wie die Größe der Wohnung es zulässt. Wenn die Tierschützerin bereits ja gesagt hat, steht dem ganzen nichts mehr im Weg. So lange die Hunde durch bellen die Nachbarn nicht stören und damit das WOhnen nicht mehr zumutbar ist, ist alles im grünen Bereicht.

Viel Spaß mit dem neuen Vier-Beiner ;)

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doch ich musste damals eine Kaution zahlen 1500 € sehr och ich weiss. Klar gibt es Zeugen für den Zustand aber leider weiss ich nicht, ob das ausreicht?

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Ich kenne das Problem mit der doppelten Miete zu gut. Eure Annahem, dass ein Käufer für ein Haus mehr zahlt als wenn die WOhnungen leerstehen stimmt leider nicht. Je besser das Haus vermietet ist, desto mehr Geld bekommt der Verkäufer. Ich wunder mich über die Nachmieteraktion. Ich arbeite in einer HV und wenn uns 3 potentielle Mieter vorgestellt werden und diese die "gleichen"Voraussetzungen erfüllen (Gehalt ect) dann müssen wir einen davon nehmen. Leider weiss ich nicht ob das gesetzlich so ist oder unser Chef das so will. Leider muss ich euch sagen, dass die Kaution erstmal nicht einfach so mit der Miete verrehcnet werden kann.

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