Du brauchst auf jeden Fall einen Elektroanschluss, da der Fahrradträger über das Kernnzeichen des Fahrzeuges hinaus ragt., und der Träger links und rechts Leuchten hat, die selbstverständlich angeschlossen sein müssen.

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Angebaut muß die Anhängerkuplung nicht sein, aber du mußt sie mitnehmen, da der TÜV höchstwahrscheinlich die Kupplung mitsamt der Steckdose, bzw. dem Stecker, den der TÜV hat, überprüfen will. Wegen Blinker, Bremslicht usw.

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Meistens ist es kein Fehler, weder in der 13pol. Kupplung am Fahrzeug, bzw. im Stecker vom Anhänger. In der 13 pol. Kupplung sind u.a für neuere Hänger Nebelschlußleuchten und auch Rüchfahrleuchten ( Wohnanhänger)geschaltet. Vom Umklemmen rate ich ab. Einfacher ist es, im Fachhandel einen Überbrückungsstecker von 13 auf 7 pol. zu kaufen. Der wird einfach auch die 13 pol.Kupplung gesteckt, und dann paßt der 7 pol.Stecker darauf, und alles sollte funktionieren.

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Wenn ich es richtig lese, sind es 18 Lampen a´20Watt. Da es eine Halogenlampe ist, hat es sicherlich einen Transformator, um die Spannung von 230 V auf 12 Volt zu transformieren. Wenn der Stromkreis( Licht) mit den Steckdoesen zusammen gelegt ist, und ev. nur mit einer 10 Ampere Sicherung abgesichert ist, solltes Du, wenn möglich keinen zusätzlichen Verbraucher mehr einschalten,denn verbraucht der Transormator mit den zusaätzlich eingeschaltetetn Verbrauchern einen zu hohen Strom, un die Sicherung fliegt raus. Du schreibst, nach 2-3 maligem einschalten. Beobachte, welche zusätzlichge Verbraucher du in der zwischenzeit eingeschaltet hast.

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