Es geht nicht um eine Berufung auf die VORjahre, sondern um eine Berufung auf die FOLGEjahre. Genau das ist das Spezielle an diesem Fall, da die Erklärung(en) für frühere Jahre erst deutlich später abgegeben wurden und bereits rechtsmäßige Bescheide für die FOLGEjahre vorliegen.

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