Hallo!
Wenn eine doppelte Haushaltsführung für ein Jahr genehmigt wurde, in der Erklärung genau angegeben wurde, wie lange der doppelte Haushalt bereits bestand, folgt dann daraus, dass das Finanzamt mit der Anerkennung indirekt anerkannt hat, dass der doppelte Haushalt auch schon in den vorhergehenden Jahren bestand (für diese Jahre wurde ursprünglich keine Steuererklärung abgegeben)?
Gibt es eine Gesetzesstelle, auf die man sich berufen könnte?
Insgesamt ist der Fall komplex. Ursprünglich wurde die erste Steuererklärung 2006 eingereicht, doppelte Haushaltsführung wurde genehmigt (bestand seit 2000). Nun wurden (würde zu weit führen - Verlustfeststellungen) auch für die vorhergehenden Jahre Erklärungen eingereicht und Bescheide ausgestellt, in denen alles anerkannt wurde, nur nicht die doppelte Haushaltsführung.
Die Frage ist nun, ob man sich im Einspruch (bzw. dem Antrag auf schlichte Änderung) darauf berufen kann, dass die seit 2000 bestehende doppelte Haushaltsführung 2006 anerkannt worden war und die Verhältnisse seitdem gleich blieben.
Ideal wäre, wenn man sich auf ein Urteil o.ä. berufen könnte.
Hat jemand einen Tipp?
Vielen Dank!
skiwoman