Antwort
Besten Dank schon mal fuer Eure Antworten. Die Frage war natuerlich nicht, wie der Vater meines Kindes reagiert, wenn wir nach Deutschland umziehen, sondern ob das eventuell Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts haette, fuer den Fall dass das nach spanischem Recht berechnet wuerde. Da es um eine Ausbildung meiner Tochter in Deutschland geht, gibt es mit dem Einverstaendniss meines (Ex-)Mannes keine Probleme. Aber wird bei einer Scheidung nicht auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht festgelegt , das ja ,im Gegensatz zum Sorgerecht, soweit ich weiss nur einem Elternteil zugesprochen werden kann? (Wir haben uebrigens nur die deutsche Staatsbuergerschaft.)