Hallo Zusammen,

Ich wollte mal fragen, ob die Einbürgerung möglich ist, nach der Einstellung einem Ermittlungsverfahren nach "§ 170 Absatz 2 ,wegen fehlender Täterschaft?

habe den deutschen Pass beantragt, als das Ermittlungsverfahren noch aktiv gegen mich war.

Auf eine Antwort freue ich mich sehr und bedanke mich im Voraus.

Gruß,