Ist die Einbürgerung möglich nach der Einstellung einem Ermittlungsverfahren nach "§ 170 Absatz 2
Hallo Zusammen,
Ich wollte mal fragen, ob die Einbürgerung möglich ist, nach der Einstellung einem Ermittlungsverfahren nach "§ 170 Absatz 2 ,wegen fehlender Täterschaft?
habe den deutschen Pass beantragt, als das Ermittlungsverfahren noch aktiv gegen mich war.
Auf eine Antwort freue ich mich sehr und bedanke mich im Voraus.
Gruß,
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