Hallo NIXAWISSA! Mietkauf ist keine leichte Sache. Hat dein Onkel eine Arbeit oder lebt vom Amt? Das Amt kann ihm die versteckte Schenkung unterstellen. Die Geschenke seit 10 Jahren vor dem Leistungsbezugs-eintritt sind zurück abzuwickeln. Wenn der Preis der Onkelswohnung von dem Durchschnittspreis abweicht kann das als Beifügung einer Bedürftigkeit ausgelegt werden. Ich werde mir das überlegen, ob ich mit diesem Kauf den Onkel und seinen Sohn nicht in Schwierigkeiten bringe und selbst Geld dabei verliere. Wenn Du die Wohnung kaufst , wirst Du auch außer Hausgeld, Grundsteuer auch die Verpflichtungen aus dem Grundbuch tragen müssen. Die rechtliche Beratung kann man nur von dem Fachanwalt für Immobilienrecht erwarten. Öfters ist die Miete dann günstiger.

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Ich denke, das ist sehr riskant, ohne gültigen Vertrag einen Kaufpreis auch Teilweise zu bezahlen. Das Geld wird erst nach dem Vertragsabschluss fällig. sogar das Maklergebühr. Endgültig werden Sie den Eigentümer, wenn Sie in Grundbuch eingetragen sind. Zuerst aber soll einen Notar die Vormerkung über den Eigentümerwechsel in den Grundbuch eintragen. Dann kann man schon etwas sicherer sein, das die Immobilie nicht anderweitig belastet wird, z. B. durch Zwangsversteigerungsvormerk oder andere Belastungen. Die Zeugen sind keine Garantie bei dem Immobiliengeschäft. Das ist meine persönliche Ansicht und keine Rechtsberatung. Sie sollen sich mindestens bei dem RA oder Notar erkündigen. Besser ein Stundenhonorar an die Kündige zu zahlen, als 10.000 € zu verlieren.

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Wenn Du es meldest, werden die JC- Mitarbeiter versuchen,diese Zuwendungen abzukassieren. Obwohl diese Zuwendung nicht dem " normalen Bedarf " dient. Aber sie kennen keine Gesetze, die unser Leben erleichtern. Du solltest dich dagegen wehren. Das Antwort mit dem 50 % des Regelsatzes von ISOMATTE ist richtig.

Lese dazu den Text des SGB-II Gesetzes in Internet , merke den erforderlichen § und schreibe das an den JC mit der Angabe des erforderlichen §§, sonst hilft uns Keiner unser Recht auf ein würdiges Leben durchzusetzen.
Ich vermute, das die Mitarbeiter des JC bekommen EXTRA-Vergütung, wenn sie die Geldleistungen einsparen.

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Offiziell dürfen Sie das nicht. Aber ich werde darauf mich nicht verlassen. Du solltest die Texte der SGB-II lesen und sich vergewissern, wie hoch ( nach dem Alter ) dein Freibetrag ist, den du behalten darfst. Alles was darüber liegt werde ich so schnell wie möglich für gute Zwecke verbrauchen, z.B. alte Darlehen oder sonstige Schulden begleichen! Danach würdest du keine Möglichkeit dazu haben, auch wenn Du selbst etwas dazu verdienst. Das JC versucht das Geld für andere Leute zu sparen, z.B. für die Asylbewerber. Mir wird seit Jahren einen Einkommen angerechnet, denn ich gar nicht mehr habe. Viel Glück bei der Antragstellung!

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Du sollst überprüfen, ob die ALG-II Leistungen als Vorschuss, als Darlehen oder vielleicht

nur Vorübergehend bezahlt wurden. Das steht im Bescheid. In den o.g. Fällen kann das JC sogar alle Zahlungen zurückverlangen, wenn deine Situation sich verbessert hat. An Deiner Stelle werde ich dem JC schriftlich erklären, das Du die Unterlagen nicht mehr besitzt und Wiederbeschaffung dir zu teuer wird, als unzumutbar.

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