Umgangsrecht Vater für Neugeborenes

Hallo zusammen,

meine Stieftochter (18) ist nach einem unschönen Jahr in dem es viel Streit gab reumütig zu uns zurück gekehrt. Mit dickem Bauch. Die Trennung vom Vater (18) des Kindes verläuft alles andere als schön. Er setzt ihr sehr zu indem er ihr wegen jeder Nichtigkeit mit einem Anwalt droht: Sie muss ihm sagen wo sie sich aufhält, ist ja schließlich sein Kind in Ihrem Bauch. Sie schulde Ihm noch Geld das Sie angeblich von Ihrem gemeinsamen Konto genommen hat. Sie beleidige ihn und unterstellt ihm Sachen. Dann wieder Sie muss einen Vaterschaftstest zahlen.

Auf der einen Seite sagt er: er will sich um das Baby kümmern unter der Woche 1-2 Tage damit die Mutter ihre Ausbildung fertig machen kann, dann keine 10 Minuten später kommt das: das alles Null und Nichtig sei.

Wir würden nun die Betreuung des Babys für das erste Jahr Familienintern regeln bis das Baby in die Krippe gehen kann. Natürlich würden wir den Vater mit einbeziehen, aber das muss dann gesichert sein das er das auch macht. Ansonsten würden wir es ohne den Vater regeln aber dann sieht er die kleine halt kaum, was ich für das Baby schade fände.

Natürlich droht er nun, das wenn er die kleine nicht bekommt er einen Anwalt einschaltet. Aber ich kann mich nicht von der Arbeit befreien lassen und im nächsten Moment sagen ich komm doch wieder arbeiten...... Entweder oder.....

Nun zu meiner Frage: Welche Rechte hat der Vater des Kindes? Ab welchem alter kann er verlangen das die Kleine über das Wochenende bei ihm ist? Kann er verlangen das er wie es ihm passt die kleine unter der Woche bekommt und wir alle springen müssen wenn er das möchte?

Wie sieht das mit dem Sorgerecht aus? Da die zwei lediglich ein Jahr zusammen waren und ein vernünftiges reden (zumindest derzeit) mit ihm nicht möglich ist, ist das Sorgerecht dann trotzdem geteilt? Oder kann/muss die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragen.

Nicht falsch verstehen ich halte eine Vater Kind Beziehung für immens wichtig, aber das muss für alle im vorhinein geregelt sein. Und wenn er weiter solchen Terror macht, ist es vielleicht besser wenn er das Kind erst mal nur für ein paar Stunden am Tag mal bekommt und wir die Betreuung ohne ihn regeln. Was ja nicht heißt das er sie gar nicht sehen soll.

Ein Gespräch mit einer Beratungsstelle lehnt er ab.

Vielen Dank

...zum Beitrag

Super, danke für die Antworten. Das beruhig tmich schon ein wenig.

Und das nächste was wir machen ist ein Termin beim Jugendamt bevor die kleine da ist.

...zur Antwort

Ich werde jetzt erst einmal abwarten. Erstmal brauche ich den Beschluss, da ich es mir übers Sozialgericht erstreiten musste. Dann eben die Bewilligung und dann sehen wie ich es mit den Kindern mache. Da es eine psychosomatische Sache ist, kann es eben auch auf mehr als drei Wochen hinauslaufen und so lange kann und will ich die Kinder nicht mitnehmen (Schule, Freunde der Jungs.....) und das organiesieren mit Tante und Omas erfordert einen Koordinierungsaufwand. Da keiner von allen die Jungs mehr als 2-3 Wochen am Stück betreuen kann. Und über den Vater brauchen wir nicht reden. Aber einen Schritt nach dem anderen. Leider ging eine Mutter-Kind-Kur nicht, weil ausschließlich ich probleme habe und eine muKiKu mir nicht wirklich helfen kann...

Aber ich danke für eure Antworten. Denn evtl. kann meine Mutter bei mir einziehen, aber die Kinder alleine schafft sie nicht, ich bräcuhte also zusätzlich ne Haushaltshilfe. Schön das hier einem immer schnell geholfen wird.

...zur Antwort