Ja sie dürfen den Familienname dan annehmen . Du kannst dich auch doppelt absichern . Lass ihn einfach die Vaterschafts Anerkennung machen . Da bist du doppelt abgesichert und hast es schriftlich .

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Ich wahr damals mit meinen Mann auf der Stadtverwaltung .

Und mein Mann muste nur sagen das er die Vaterschaft von meinen  Sohn anerkennt .

Mehr wahr da nicht zu machen eigendlich ganz einfach .

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Normal ist der Grundsatz alles weiß streichen und Besenrein beim Auszug zu hinterlassen . Wenn das im Mietvertrag nicht festgehalten oder abgesprochen ist darf er die Mietkaution nicht ein behalten .

Ich würde dir raten zu einen Anwalt zu gehen und die Kaution einzuklagen

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Nein ohne deine Erlaubnis darf er nicht absichtlich in deine Wohnung kucken auser es ist ein Notfall dan ist er aber auch verpflichtet zu helfen .

Er muss vorher mit dir einen Termin ausmachen dan darf er es tun wenn er dafür seine Gründe hat .

Ansonsten kannst du ihnüber den Mieterschutzbund abmahnen lassen weil es ein Eingriff in deine Privatsphähre ist .

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Dadurch das etwas falsch Montiert wurde kommt der Vermieter für die Kosten auf . Beim nächsten mal am besten gleich Beweisfotos machen und einen Zeugen dazu holen .

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Hallo

An deiner Stelle würde ich mit den Papieren mal zum Anwalt gehen und die se von Ihm überprüfen lassen . Am besten ein Anwalt für Mietrecht . Der kann dich richtig Beraten und wenn es der Fall sein sollte auch Klage gegen den Vermieter einreichen . Meiner Meinung nach ist es nicht Rechtens nachdem was du geschrieben hast .

Wünsche dir viel Glück dabei gruß sindyg

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ehrenhaft sterben

Lieber sterbe ich Ehrenhaft als das jemand wegen mir leiden müste . Und das wiso ? kann ich dir auch sagen weil man es dan auch mit seinen Gewissen verarbeiten kann .

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