Onlyfans Steuerregelung für weitere Personen?
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage:
Für zwei Freundinnen, die sich technisch nicht so gut auskennen, möchte ich demnächst einen Onlyfans Account erstellen. Die genannten Damen möchten mir jede Woche erotische Bilder zur Verfügung stellen, die ich dann immer wieder hochladen werde. Ich würde mich sozusagen um den Betrieb der Seite kümmern und das Ganze am Laufen halten. Alle Parteien wären damit einverstanden und somit hätte man einen geschlossenen Kreis.
Nun habe ich diverse Sachen gelesen was die Steuerregelung angeht. Darunter fallen Stichwörter wie: "Recht am eigenen Bild", "Nebengewerbe" bzw. "Kleingewerbe" etc.
Hat hier jemand bzw. kann hier jemand verlässliche Informationen diesbezüglich geben? Wie solch eine Konstellation ablaufen kann/muss? Welche Regelungen wie zu beachten sind? Und welche Grenzen es gibt bzw. worin es problematisch sein könnte?
Vorweg schon einmal vielen Dank für jegliche Antworten.