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silvia2010

24.01.2011
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imkrug
25.01.2011, 15:03
Ich habe einen Versicherungsschaden/Altschaden

Hallo, mir wurde eine Einbruchsversicherung incl. Inventarversicherung nach dem 3 Einbruch innerhalb von 3Jahren gekündigt.Nun hatten wir einen Wasserrohrbruch von der Seite meines Vermieters.Der Schaden wurde aber erst nach der Kündigung der Versicherung bemerkt, Da abr der gesamte Fußboden richtig nass war,gehen alle davon aus, dass der Rohrbruch schon vor Kündigung der Versicherung passiert sein muss.ür alle Angelegenheiten die dem Vermieter gehören, bezahlt seine Versicherung.Meine Schäden , wie z.B. eine Theke und Arbeitsausfallgeld übernimmt seine Versicherung nicht.Muss das denn nicht die Versicherung, die mir gekündigt hat, übernehmen??Mir wurde z.B. zum 14.11.2010 gekündigt, der Schaden wurde am 18.11.2010 bemerkt. Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

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Antwort
von silvia2010
25.01.2011, 16:17

Relevant ist immer das gemeldete Schadensdatum, alles Andere ist später nicht mehr nachweisbar. Dabei ist auch die Menge des ausgetretenen Wassers keine Bemessungsgrundlage. Ein guter Versicherungsvertreter wäre da ggfl. hilfreich gewesen.Aber die neue Versicherung, ab 15.(falls es eine geben sollte) müßte in Leistung gehen.

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