Hallo und vielen Dank schon mal für die Antworten. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann kann ich bis morgen, also am 28.02. die Kündigung abgeben mit einer 4 wöchigen Frist, also praktisch zum Ende des kommenden Monats (28.03. oder 31.03. ?) Kann ich für diese Zeit, das wären in den 4 Wochen ja nur 4 Arbeitstage, Urlaub in Anspruch nehmen, s.d. ich praktisch nicht mehr zur Arbeit gehen müßte? Allerdings weiß ich auch nicht, ob und wie viel Urlaub mir zustehen würde für die knapp 5 Monate, die ich dort gearbeitet habe. Und kann ich durch die Kündigung verhindern, dass im kommenden Monat die Überstunden meines Mitarbeiters auf meiner Lohnabrechnung abgerechnet werden? Müßte ich dazu mit dem Steuerberater selbst sprechen?

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