Ich habe was günstig auf Ebay ersteigert. 2 Stunden nach dem Gebot kontaktiert mich die Verkäuferiin, dass der Artikel urplötzlich gestohlen worden ist, wie will Sie mir nicht verraten.
Sie meinte hätte schon Anzeige gemacht , aber möchte mir nicht die Anzeigeformlular zusenden. Jetzt schreibt Sie auch das noch:
ich bin bereits auf dem Weg in den Urlaub. Die Uhr mitsamt Tasche wurde gestohlen, Ich weiß nicht, ob sie wieder auftaucht und in welchem Zustand, dazu müssen Sie Geduld haben. Es liegt nicht mehr in meiner Hand. Ähnliche Fälle treten auf eBay immer wieder auf, ein Verkäufer hat mir beispielsweise ein Paket geschickt, das aber nie bei mir ankam. Er hat das Geld erstattet, mehr konnte er nicht tun. Ich verweise auf § 275 im BGB sowie § 439, damit hat der Verkäufer in besonderen Fällen das Recht, die Ware zurückzunehmen, wenn der Verlust höherer Gewalt obliegt. Da ich zu keinem Zeitpunkt fahrlässig gehandelt habe, sondern jemand mir die Ware gestohlen hat, kann ich nichts mehr tun. Bei unserem Fall handelt es sich im Übrigen um eine, im BGB beschriebene "Unmöglichkeit, wie oben benannt werde ich daher nach § 275 im BGB von meiner Pflicht als Verkäufer BEFREIT. Da dieser Artikel ein Einzelstück darstellt und so nicht mehr verkauft wird, handelt es sich um eine Stückschuld und ein Ersatz kann daher ohne unangemessene Aufwandsleistung nicht gewährt werden. Ich habe daher also auch im Rahmen des deutschen Gesetzes keine Verpflichtungen außer die Erstattung des Kaufpreises, was ich selbstredend bereits vorgenommen habe. Damit ist der Fall geschlossen.
Gehen Sie gerne zu einem Anwalt.
Habe ich eine Chance gerichtlich an meinen ersteigerten Artikel zu kommen?
Danke