Antwort
aber der Satz : Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist doch dann nicht korrekt? Wir sind ja nicht nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragen.
übrigens habe ich folgendes auch gefunden:
Zu den "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" zählen neben den Einnahmen des Versicherten auch die Einnahmen von Angehörigen, wie Ehegatte und Kindern, und von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt. Zu den "Angehörigen" gehören nicht die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
kanns nur schwer glauben, dass mein Freund da nicht mit reinzählen soll, aber wenn ich die Kasse anrufe, habe ich Angst, dass man mir was falsches sagt....