Hallo zusammen, danke schon einmal für die Infos. Dazu muss ich noch ein paar Details mitteilen. Zu diesem Zeitpunkt war er noch voll berufstätig. Eine Arbeitslosigkeit war da noch nicht absehbar. (Das weiß ich, weil mein Mann ebenfalls bei diesem Arbeitgeber gearbeitet hat und auch arbeitslos geworden ist. Seltsamerweise ist das ALG I von dem Bekannten weit niedriger berechnet worden, als bei meinem Mann, obwohl gleicher Verdienst bestanden hat. Haben zwar beide unterschiedliche Steuerklassen aber beide einen Ki-Freibetrag. Der Netto-Unterschied bei den beiden liegt bei ca. mtl. 300 €.) Im Januar hat ihn zudem seine Lebensgefährtin vor die Tür gesetzt. Er musste für sich und seinen Sohn schnellstmöglich eine Wohnung finden, Kaution bezahlen, Möbel anschaffen usw. Das sind alles Umstände, die das Geld haben erheblich schmelzen lassen. Ich frage mich aber, ist das Jobcenter wirklich berechtigt, Belege zu verlangen, ob das wirklich sein Geld war und Quittungen, Rechnungen und dergleichen, was er damit gemacht hat? Auch ist die Höhe derart gering, dass sie ohnehin im Bereich der Vermögensfreibeträge gelegen hätte.
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