Hallo,

ich glaube nicht, dass man die Forderung eintreiben kann. Laut deutschem Recht besteht zwar die Forderung, jedoch handeln andere Länder nach den Gesetzen im eigenen Land. Es besteht eine Forderung, man kann auch böse Briefe schreiben, aber sollten die ignoriert werden, denke ich wird es schwer, das Geld eintreiben zu können.

Eine Sicherheitsleistung wäre da in meinen Augen besser oder evt die Zahlungsoption "Vorkasse"

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https://www.google.com/maps/d/u/0/viewer?mid=zjKawu9-U2GQ.kCNs6NcUB0RM schau dir die map mal an =)

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Der Mythos geht meiner Meinung eher dahin, dass viele Einwanderer in die USA eingereist sind und aus nichts sehr viel Geld gemacht haben. In meiner Zeit in den USA konnte ich locker $100 und mehr in wenigen Stunden verdienen. Da wird nicht lange gefragt, da wird gemacht. =)

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Ich klinke mich hier mal ein, da meine Verlobte und ich auch aktuell auf der Suche nach neuen Geräten sind, die wir uns nächsten Monat anschaffen möchten.

Es gibt diverse NoName Produkte die teilweise sehr gute Prozessoren verbaut haben und zwischen 80€ -100€ liegen. Natürlich muss man Abstriche bzgl RAM und ROM machen. Am besten bei eBay nur den Begriff Smartphone eintippen - da findest du wirklich viele Angebote. 

Mein Tipp - einen Monat mehr sparen und zwischen 150€-200€ investieren und ein Gerät mit HD Display, 2GB Ram und ROM zwischen 16-32GB wählen. 

Ich interessiere mich aktuell sehr für das Cubot X10 =)

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Du musst in deinem Mietvertrag schauen, ob eine Klausel bzgl Untervermietung und oder gewerblicher Nutzung besteht.

Ist Wohnungssharing auch Untervermietung?

Wer seine Wohnung über Wohnungssharingplattformen wie AirBnB und 9Flats an Touristen zeitweise vermietet, muss sich in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters holen. Ansonsten hätte der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung. Im Falle von Wohnungssharing liegt eine Vermietung vor, da man den Mietwohnungsraum privat, zeitlich begrenzt vermietet und dafür eine Vergütung erhält. Auch wenn der Vermieter eine Untervermietung erlaubt hat, bedeutet das nicht gleichzeitig die Erlaubnis zur Vermietung an Touristen. Der Vermieter muss dies nicht erlauben, da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und der Wohnraum durch diese Art der Untervermietung zusätzlich beansprucht wird und die Immobilie entwertet. Einnahmen aus Wohnungsvermietung müssen außerdem auch versteuert werden.

Darf ich meine Wohnung als Ferienwohnung vermieten?

Viele deutsche Städte wie z. B. Berlin haben ein sogenanntes Zweckentfremdungsverboterlassen, da immer mehr Privatwohnungen als Ferienwohnungen angeboten wurden. In der Regel muss ein Anbieter von Wohnungen bei den zuständigen Behörden die Erlaubnis für die Vermietung von Ferienwohnungen einholen. Wer als Mieter die eigene Mietwohnung als Ferienwohnung für Touristen anbietet, verstößt gegen dieses Zweckentfremdungsverbot und muss mit hohen Bußgeldern bis zu 50.000 € rechnen.

(Quelle: https://www.friendsurance.de/blog/untervermietung-wohnungssharing-was-man-beachten-sollte/ )

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Das kann passieren, wenn es sich um keine legale Windows 8.1 Version handelt. Ich glaube, das hat was mit der Lizenz sowie Hardware ID zu tun.

Ich habe genau das gleiche Problem vor 2 Tagen gehabt. An meinem Hauptrechner war Windows 8.1 vorinstalliert und ich konnte das Update pünktlich am 29.07.2015 machen. Die Windows 7 Version auf dem Laptop (Windows von einem älteren ausgemusterten PC) wurde zwar für das Upgrade berücksichtigt, jedoch stockt  es dann an genau der Stelle, wie bei dir.

Abhilfe schafft der Download der Windows 10 final Version über Microsoft oder anderen Seiten, die es anbieten.

Einfach auf einen Stick packen und eine komplette Installation durchführen (KEIN UPDATE)

Dann kannst du es mit Key benutzen, jedoch nicht aktivieren, daher vorsicht bei dieser Methode - und immer ein Backup deiner Daten machen.... =)

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Natürlich kannst du durch das Verhalten den Führerschein verlieren. Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich glaube zu wissen, dass du dem Fahrer die Fahrt untersagen musst, zur Not durch Abnahme des Schlüssels, sobald er BTM, Alkohol oder andere berauschende Mittel zu sich genommen hat.

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