Ich habe einen nicht versicherungspflichtigen Minijob, bei dem mir 36 Tage Urlaub zustehen. Diesen musste ich bis spätestens 4 Wochen zum Vorjahresende geplant haben. Nun möchte ich für meinen Sommerurlaub Ortsabwesenheit beantragen. Im Januar meinte meine SB noch es wäre ok, ich solle aber noch das Formular ausfüllen und früstens 4 spätensten aber 2 Wochen vor OA abgeben.

Kann die SB mir die OA noch verwehren und zb Maßnahmen ansetzen?

Mein Arbeitsurlaub dient ja der Erholung. Darf die SB etweilige Maßnahmen ect. in diesem Zeitraum ansetzen? So das ich in meinem Urlaub nicht wirklich Urlaub hätte? Falls ich keinen Antrag auf OA stelle und eine Maßnahme ect. kommt, könnte ich die ablehen? Oder MUSS ich in jeden Fall vorher OA beantragen, selbst wenn ich nicht wegfahren würde, sondern meinen Urlaub zu hause verbringe?

Bin gespannt was ihr meint. Danke schon mal ...