Einliegerwohnung gekündigt - vorzeitiger Auszug möglich?

Hallo,

ich wohne seit 3 Monaten in einer Einliegerwohnung. Die Vermieter sind von Anfang an extrem nervig: - Sie durchsuchen und kontrollieren meinen Müll - Ich bekomme keinen eigenen Briefkasten, weshalb all meine Post durch ihre Hände läuft - Sie hängen im Trockenraum einfach meine Wäsche ab obwohl genügend Platz für ihre eigene Wäsche wäre und die Wäsche auch erst seit max. 1-2 Tagen dort hängt. - Sie haben mich angemeckert als ich einen Schrank aufhängen wollte. - Sie meckern mich dauernd an, dass ich zu laut wäre und sie meine Gespräche hören können. Dabei verhalte ich mich immer leise (Zimmerlautstärke!) und das Haus ist einfach sehr hellhörig - Sie beschweren sich über Essensgerüche, wenn ich koche. Dabei rieche ich auch sehr oft ziemlich abstoßende Gerüche von ihrem Essen.

Daraufhin habe ich Ihnen letzte Woche eine E-Mail geschrieben in der ich mich freundlich entschuldigt habe und ihnen erklärt habe, dass ich mir Mühe gebe ihnen entgegenzukommen, aber nicht wirklich sehe, wo das Problem ist. Ein paar Tage später hat mich meine Vermieterin dann "herausgeklingelt" und sogar an dieser netten Geste zu meckern gehabt, dass sie ja in einem Haus nicht so unpersönlich per Mail kommunizieren wolle.

Jetzt haben mir meine Vermieter eine Kündigung ohne Angaben von Gründen gegeben. Darin weisen sie mich darauf hin, dass das Mietverhältnis in 3 Monaten endet. Ich habe jetzt aber schon eine Ersatzwohnung zum 01.04 gefunden, was bereits in 2 Monaten ist. Meine Vermieter sagen ich kann jederzeit Ausziehen (klar), aber ich muss noch die vollen 3 Monate weiter die Miete zahlen.

Das finde ich aber extrem ungerecht, da sie mich erst rauswerfen, und mich dann zwingen, trotzdem noch 3 Monate zu bleiben/zahlen.

Gibt es eine Möglichkeit, mich hiergegen zu wehren? Ich habe schon überlegt, ob ich die Kündigung anfechten kann, da hier ( http://www.experto.de/en/verbraucher/immobilien/mieten-und-vermieten/einliegerwohnung-sie-brauchen-keinen-kuendigungsgrund.html ) steht, dass ich nur grundlos gekündigt werden kann, wenn die Vermieter sich auf das vereinfachte Kündigungsrecht bei Einliegerwohnungen beziehen. Dann jedoch müssen Sie mir eine erweiterte Kündigungsfrist von 6 Monaten einräumen. Ist die Kündigung hierdurch ungültig?

Mein eigentliches Ziel ist es aber, schon innerhalb von 2 Monaten auszuziehen, damit ich ohne Doppelzahlung in meine neue Wohnung komme. Hat hier jemand eine Idee wie ich das erreichen könnte?

Ach und das Problem wäre, wenn ich tatsächlich ausziehen würde und halt den letzten Monat nicht da wäre: ich bin im Mietvertrag dazu verpflichtet, jeden Tag 5 Minuten zu lüften, was ich dann ja logischerweise nicht könnte. Könnten meine Vermieter mir dann infolge dessen einen Teil der Kaution einbehalten oder Ähnliches?

Vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen, zu antworten!

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zunächst: sei froh, dass du hier raus kommst.

tricks:

verlange SCHRIFTLICH, dass du ab deinem (tatsächlichen) auszug für die rest-mietzeit einem "untermieter" deine wohnung untervermieten möchtest. (schon allein um die lüftungspflicht zu erfüllen ;-) ). Lege gleich ein unterschriftsfertiges schreiben bei, das der vermieter nur noch unterschreiben und dir zurückgeben muss. am besten übergibst du dieses schreiben incl. antwort in anwesenheit (d)eines zeugen, der als untermieter diese restzeit nutzen würde. der vermieter darf die untervermietung nur dann ablehnen wenn er gute gründe hat. falls er es trotzdem verweigert hast du ein fristloses sonderkündigunsrecht. stell dich schon mal darauf ein dass du einen anwalt beauftragen musst, um die mietkaution zurückzuholen. unmittelbar vor auszug die gesamte (!) wohnung kleinlich fotografieren, geht mit digi-cam hervorragend, um den zustand zu dokumentieren im falle späterer reklamation durch den vermieter. darauf bestehen dass er dir BEI WOHNUNGSRÜCKGABE ein dokument unterschreibt auf dem der einwandfreie zustand aller räume bestätigt ist, darauf hast du ein anrecht (ansonsten unbedingt zeuge mitnehmen, der dir die einwandfreie rückgabe in anwesenheit des vermieters bestätigen kann)

wenn du den vermieter weiter tretzen möchtest überleg dir noch ein paar "gags". zb puderzucker in plastiktütchen füllen, verkleben und in den müll werfen. fingierte briefpost erhalten mit inhalten, bei denen sich der vermieter selbst verraten würde wenn er den inhalt kennt (in dem fall sofort anzeige bei der polizei wegen verletzung des briefgeheimnisses). oder die letzten beiden mietzahlungen in bar gegen quittung, und falls er jemand in deiner wohnung wohnen lässt während du schon weg bist aber noch zahlst, dann legst du die quittungen bei seinem finanzamt vor, damit diese von amts wegen prüfen ob er doppelte mieteinnahmen verschweigt, und und und. mit gleicher waffe zurückschlagen, nur ein wenig intelligenter.

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du bist jetzt in einer einbahnstraße. ein ZURÜCK zu "nur freundschaft" wird es in deiner situation wohl kaum geben, so oder so. also geh hin, sage+zeige ihr was los ist, gib ihr zeit damit sie dir (in die einbahnstraße) folgt, dann seid ihr wieder zusammen, aber wie - doch wenn sie nicht mag dann hast du sie für immer verloren, denn du würdest dich (in deinem alter und in ihren augen) vermutlich wie ein idiot benehmen (sorry für den ausdruck).

aber mach dir klar, dass es nie mehr so wird wie es mal war, egal ob zuzweit oder allein.

PS: wie kommt es dass du 1990 im nick trägst aber angeblich erst 17j alt bist? oder hast du dich geirrt und bist schon 23/24?

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das wasser ist genießbar wenn es verschlossen war, und die flaschen dabei nicht geplatzt oder irgendwie sonst glas abgesplittert ist. Auch Uzo flockt, wenn man ihn ins Gefrierfach legt.

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geh zum doc

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Hast DU ein unterschriebenes Exemplar des Vertrags in der Hand?

Falls ja: dein Glück, der Vertrag ist gültig.

Falls nein (nur du hast unterschrieben aber der Vertrag liegt noch beim Autohaus) dann gehe hin, lass dir das Exemplar mit deiner Unterschrift aushändigen !!!! (darauf bestehen) und gehe damit ins nächste Autohaus, oder ins übernächste, oder schau mal hier rein WIE günstig du ein Auto bestellen kannst: http://apl.de/ Vermutlich im Gesamten sogar noch preiswerter - selbst wenn du es über deine Hausbank mit 3 oder 4 oder 5% finanzierst. Lass es dir von der Bank so hinrechnen dass du dein Wunschfahrzeug incl. 4 Winterreifen mit

  • gleicher Anzahlung
  • gleicher Monatsrate

wie beim Angebot im Autohaus finanzierst, und wundere dich darüber, wie hoch die Schlussrate am Ende der Finanzierung im einen oder andern Fall ist.

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wie möchtest du die reifen von der felge bekommen? räder abschrauben, und dann???? hast du ein gerät zum auswuchten der räder, nach dem aufziehen der reifen auf felgen?

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dir wird NICHTS passieren.

wenn der eigentümer verhindern möchte, dass sein Parkplatz belegt wird muss er diesen mit einer Kette, Klappbügel o.ä. sichern.

allerdings darf er dein fahrzeug abschleppen lassen, muss zunächst (als auftraggeber!) die kosten hierfür übernehmen und anschließend versuchen, diese kosten von dir zurück zu erhalten, notfalls per klage.

ergo: dir wird diesmal NICHTS passieren - abgesehen von dem ärger den du mit dem alten mann hattest. bitte ihn beim nächsten mal freundlich darum, seinen parkplatz künftig mit einer kette o.ä. zu sichern.

falls der alte mann versuchen sollte die polizei einzuschalten, werden sie ihn dort entweder auslachen oder über die zuständigkeiten aufklären. strafe, bußgeld etc ist definitiv NICHT

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fuerteventura, da gibt es im süden ein feriendomizil mit eigenem tierpark, du kannst es googeln durch die eingabe "fuerteventura tierpark". eine schöne große anlage mit viel abwechslung, ideal für urlaub mit kindern zw. 3 und 12 jahren.

ausserdem: der bayerische wald bietet irre tolle ausflüge für kinder in diesem alter, abenteuerspielplätze, tierpark streichelzoo, baumwipfelweg etc etc. - da musst du nicht weit fahren

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ich tippe auf einen fehler im can-bus. fehlerspeicher auslesen (lassen). mein erster gedanke war ebenfalls, dass es mit der funktion zusammenhängt, beim halten des schlüssels im türschloss alle fenster gleichzeitig zu öffnen, oder zu schließen.

ist diese funktion auch im kofferraumschloss enthalten, und könnte dort ein "wackelkontakt" bzw brüchige kabelbäume diese Un-funktion auslösen?

beim alten vw sharan bj 95-00 sind regelmäßig die kabelbäume neben dem scharnier der heckklappe aufgescheuert, vielleicht haben auch ausgewählte exemplare des passat (-kombi?) diese sollbruchstelle?

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ist es nicht so, dass wegen abtasttheorem die maximale frequenz in deinem bild fa/2, also 22,05 kHz sein müsste? Dann wäre dies die blaue linie im bild, ganz rechts. alle anderen (gelben) linien liegen äquidistant dazwischen, damit wäre die lineare skalierung der x-achse erklärt. achtung, auch bei frequenz=0 liegt ein balken mit einem wert, es ist der gleichstromanteil.

zur anderen frage: die frequenz wird in Hz gemessen

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probiers doch mal mit belohnungen.

wenn das kind hunger/durst hat, zeigst du ihm eine banane (oder ein getränk, oder auf was es gerade hunger hat), aber aus einer entfernung von (20, 50) metern zb am spielplatz.

dann probierst du mal aus, wer die besseren nerven hat. du erkennst es daran ob das kind zum futter läuft, oder umgekehrt. in letzterem fall hast du das spiel "verloren", und dir zugleich die antwort auf deine gestellte frage gegeben.

sprich das kind mit NORMALER stimme an und verwende keine kindersprache, so wie du auch mit einem erwachsenen reden würdest, ohne genervt zu sein

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nach fernabsatzgesetz kann von kaufverträgen die bei GEWERBLICHEN anbietern abgeschlossen werden IMMER innerhalb der angegebenen frist zurückgetreten werden. die frist beginnt mit der zusendung der von dir abgedruckten belehrung, FRÜHESTENS jedoch mit auslieferung der ware.

du kannst also SOFORT den kaufvertrag widerrufen (beweise aufheben!), oder die ware zurücksenden. kaufpreis über 40 euro? dann muss der VERKÄUFER die kosten für rücksendung tragen. (Empfehlung: in dem fall den verkäufer kontaktieren, damit er dir einen aufkleber für kostenlose rücksendung zusendet, oder dir ein pdf per mail schickt, welches du ausdruckst und als kostenlosen aufkleber verwenden kannst. bei kaufpreis UNTER 40eur musst du die rücksende-kosten tragen.

rücktritt vom kauf bei PRIVATEN anbietern ist NICHT möglich, da müsstest du dich privat irgendwie einigen.

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such dir einen Dummen, dem du deine Immobilie verkaufen kannst?

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denke auch mal an die zeit NACH dem Abi, und vllt NACH dem Studium.

Kennst du technische berufe, oder irgendeine Natur- oder Ingenieurwissenschaft bei der du OHNE mathe auskommst?

wenn du unsicher bist suche menschen die in berufen arbeiten, die dich später auch mal interessieren könnten. frage sie worauf es in der schule, und vor allem danach ankommt.

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such dir eines für 1000eur denn du musst ja auch noch steuer und versicherung bezahlen! eventuell über rechtsschutz nachdenken. www.mobile.de und autoscout24.de würde ich dann als richtschnur nehmen um DEUTSCHLANDWEIT herauszufinden , was deine lieblingskarre wohl so kostet. danach kannste zum lokalen autohändler gehen und ihn fragen warum seine autos 20 oder mehr % teurer sind als die im internet.

händlerkauf bedeutet 1 jahr gewährleistung (davon die ersten 6 monate mit beweislast beim händler, dass das auto beim kauf mangelfrei war). achtung, im kaufvertrag muss dann auch der händler als verkäufer (nicht: verkaufsvermittler!!!) stehen und unterschreiben und stempeln, ansonsten ist etwas unseriös. bei kauf von privat KANNST du glück haben, wenn der verkäufer absolut vertrauenswürdig ist. ideal: autos von verstorbenen angehörigen kaufen, denn die sind meist gut erhalten und gepflegt und waren ursprünglich NICHT zum verkauf gedacht.

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