zunächst: sei froh, dass du hier raus kommst.
tricks:
verlange SCHRIFTLICH, dass du ab deinem (tatsächlichen) auszug für die rest-mietzeit einem "untermieter" deine wohnung untervermieten möchtest. (schon allein um die lüftungspflicht zu erfüllen ;-) ). Lege gleich ein unterschriftsfertiges schreiben bei, das der vermieter nur noch unterschreiben und dir zurückgeben muss. am besten übergibst du dieses schreiben incl. antwort in anwesenheit (d)eines zeugen, der als untermieter diese restzeit nutzen würde. der vermieter darf die untervermietung nur dann ablehnen wenn er gute gründe hat. falls er es trotzdem verweigert hast du ein fristloses sonderkündigunsrecht. stell dich schon mal darauf ein dass du einen anwalt beauftragen musst, um die mietkaution zurückzuholen. unmittelbar vor auszug die gesamte (!) wohnung kleinlich fotografieren, geht mit digi-cam hervorragend, um den zustand zu dokumentieren im falle späterer reklamation durch den vermieter. darauf bestehen dass er dir BEI WOHNUNGSRÜCKGABE ein dokument unterschreibt auf dem der einwandfreie zustand aller räume bestätigt ist, darauf hast du ein anrecht (ansonsten unbedingt zeuge mitnehmen, der dir die einwandfreie rückgabe in anwesenheit des vermieters bestätigen kann)
wenn du den vermieter weiter tretzen möchtest überleg dir noch ein paar "gags". zb puderzucker in plastiktütchen füllen, verkleben und in den müll werfen. fingierte briefpost erhalten mit inhalten, bei denen sich der vermieter selbst verraten würde wenn er den inhalt kennt (in dem fall sofort anzeige bei der polizei wegen verletzung des briefgeheimnisses). oder die letzten beiden mietzahlungen in bar gegen quittung, und falls er jemand in deiner wohnung wohnen lässt während du schon weg bist aber noch zahlst, dann legst du die quittungen bei seinem finanzamt vor, damit diese von amts wegen prüfen ob er doppelte mieteinnahmen verschweigt, und und und. mit gleicher waffe zurückschlagen, nur ein wenig intelligenter.