Ist das wohl so ok?

Eine Frau(29) ist Mutter von Zwillingen, die im Oktober 2012 in der 26. Schwangerschaftswoche geboren wurden. Zu deisem Zeitpunkt lebte sie mit dem Vater der Kinder zusammen. Seit Geburt der Kinder war das Interesse des Vaters zu seinen Kindern sehr zurückhaltend, bei dem Erstgeborenen mussten z.B. einige, auch gefährliche Operationen durchgeführt werden, (große Darm-OP) Während die Mutter vor, nach und während der Op´s immer bei ihren Kindern war, interessierte es den Vater nicht. Er machte es sich lieber zu Haus auf dem Sofa bequem. Im Laufe der zeit griff der Vater immer öfter zum Alkohol, was sich so verschlimmte, das er inzwischen jeden Tag betrunken war, arbeiten ging--oder besser wollte er nicht, es gibt ja Hartz4. Die Mutter ermahnte ihn immer öfter, sich eine Arbeit zu suchen und das Trinken einzustellen, sonst würde sie mit den Kindern ausziehen. Sie rief sogar bei den anonymen Alkohilkern an und fragte um Rat. Dort sagte man ihr wenn er nicht von sich eine entziehung macht wird es nie besser, dann müsse sie oder er gehen.Genau so hat sie es ihrem Lebensgefährten wieder gegeben, es schien zunächst eine kleine Besserung in Sicht, zumindestens suchte er sich auf Druck desJobcenters einen Job, das Trinken wurde nicht weniger. Mitte November 2014 kam es zum Knall:es war kaum Geld da, um die Kinder zu versorgen, aber 2 große Einkaufstaschen mit Bier standen im Flur, die er morgens vor der Arbeit bereits besorgt hatte. Die Mutter nahm ihr restliches Geld, ihre Kinder , rief einen Bekannten an, der sie abholte, und verließ ihn.Von unterwegs schrieb sie ihm noch eine Sms. Gelandet ist sie dann mit ihren Kindern in einem Frauenhaus in Nordeutschland. Der Vater hatte inzwischen das Konto der Mutter sperren lassen,(über das er Vollmacht hatte) so das sie über keinen cent Bargeld verfügte. Das Geld, was sie dann bekam (210€ vom Amt) gingen auf sein Konto und das hat er auch für sich gebraucht. Die Sozialarbeiterin des Frauenhauses informierte den Vater,wo seine Kinder sind. Im Einvernehmen mit der Mutter wurde beschlossen, das die Kinder über die Weihnachtsfeiertage zum Vater dürfen, die Mutter würde sie am 22.12 bringen und am 26.12. wieder abholen, danach sollte ein Umgangsrecht ausgehandelt werden Die Mutter hielt sich an ihr Versprechen, brachte die Kinder wie besprochen am 22.12 zum Vater, obwohl beide Kinder weinten und sich sträubten. In der Zwischenzeit hat die Mutter eine neue Wohnung bezogenund eine neue Bekanntschaft gemacht. Als sie am 26.12mit Ihren Bekannten zum Kindesvater führ um ihre Kinder abzuholen, verweigerte ser die Herausgabe, Die Mutter schaltet die Polizei ein, der Kv sagte denen, die Kinder seien krank und nicht transportfähig. Auf Drängen der Polizei, wo denn die Kinder jetzt seien, sagte der KV sie wären unterwegs mit den Grosseltern. Damit war das Thema für die Polizei erledigt. Teil2

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Teil2

Anfang Januar nahm sich die Mutter eine Rechtsanwältin, sie wollte ja eigentlich nur den Umgang mit dem KV regeln.Der hat fast gleichzeitig einen Anwalt beauftragt mit der Klage auf alleiniges Aufenthalts-und Bestimmungsrecht

Mitte Januar war die 1.Anhörung vor dem Familiengericht, bis dahin hatte die Mutter ihre Kinder nicht mehr gesehn. Das Gericht entschied eine Teilung, d.h. von Sonntag bis Mittwoch beim Vater und von Mittwoch bis Sonntag zur Mutter. Das ging knapp 6Monate (fast) problemlos) Das Gericht hatte ein Gutachter bestellt und eine Verfahrenspflegerin, Der Gutachter..naja wenn ein Mann samstags früh um 8 Uhr nach billigen Fusel riecht (dafür gint es 5 Zeugen), kann unterm Strich nichts gescheites bei rauskommen.

Anders hingegen die Verfahrenspflegerin, sie sollte die Interessen der Kinder wahren Sie hatte mit der Mutter einen termin um 8.30 Uhr ausgemacht, erschienen ist sie 7.45Uhr Die Kinder saßen mit der Mutter am Frühstückstisch, die Verfahrenspflegerin wollte aber nicht warten, sondern nahm die Mutter um die Kinderzimmer zu inspizieren. Sie fand  aber nichts zum aussetzen, also ging sie Ins Wohnzimmer und warf einen Ball.Die Kinder wissen sehr genau, das im WZ  nie Ball gespielt wird, auf Grund dessen wurden sie etwas lauter als gewöhnlich. Das war der Anlass für die Verfahrenspflege, dem Gericht mitzuteilen, die Kinder seien beim Vater besser aufgehoben.

Im Juli 2015 entschied das Gericht genau so, die Mutter bekam ein Umgangsrecht 14-tägig von Donnerstagabend bis Sonntagmittag

Während des Umgangs hat der Vater sein Alkoholkonsum nicht gemindert, eher vergrößert. Die Mutter brachte die Kinder Sonntagsmittag wie vewrabredet zum KV zurück,  der war vollkommen betrunken, so das er kaum stehen konnte. Sie lud die Kinder ab, rief aber noch vor dem Haus des KV die Polizei an.Die meinten aber, es ist nicht passiert und bequemten sich auch nicht. Mit einem sehr unguten gefühl führ die Mutter nach Hause(knaopp 100km) und wandte sich an die iesige Polizei. Die erkannten aber den Ernsz der Lage und riefen sofort bei der Poizei am wohnort des KV an. Bis die sich dort hinbewegten vergingen fast 4 Stunden, es war 20 Uhr durch als sie die Wohnung des KV in Begleitung einer JAmitarbeiterin aufsuchten Der Vater hat nicht nach Alkohol gerochen, eine Blutprobe durfte nicht entnommen werden und nach ausssage der JAmitarbeiterin vor Gericht war dies ein einmaliger Ausrutscher, der sich aber immer wieder wiederholt.

Jedesmal ein einmaliger Ausrutscher????

Wenn der Vater mal keine Lust hat dann kommen die Kinder mal nicht zur Mutter, er ist der Meinung er bestimmt wann wohin die Kinder gehen

Zum Umgang übergibt der KV die Kinder ohne Schuhe und kleidung, die KM muss alles mitbringen. Es ist auch schon passiert, das die kinder die Kleidung anbehalten haben als sie zum Vater zurück mussten die Kleidung riecht nach 14 Tagen als hätte sie in einem Jauchefass gelegen

Inzwischen gehen die Kinder von 9 Uhr bis 15 Uhr am wohnort des KV zum Kindergarten, was ihnen offenbar sehr gut tut.

Der KV hat kaum Geld, er kann den Kindern nichts bieten, nicht einmal Kleidung kaufen, Statt ordentlicher Kleidung tragen die Kinder Plagiate aus der Türkei, die Verwandte kaufen

Das Kindergeld reicht grad für den KV selbst

Aber der Vater will nicht arbeiten, so wachsen 2 kleine Kinder in ärmlichen Verhältnissen auf und werden sicher spätere hartz 4-ler

Man muss das als fremde aussenstehende Person erleben, wenn die Kinder
bei ihrer Mutter sind, sie klammern sich förmlich an sie, während sie
weinend zum Vater gebracht werden

Ung gegen all dies kann man nichts machen, weil die Verfahrenspflegerin alles abblockt

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