Teil2
Anfang Januar nahm sich die Mutter eine Rechtsanwältin, sie wollte ja eigentlich nur den Umgang mit dem KV regeln.Der hat fast gleichzeitig einen Anwalt beauftragt mit der Klage auf alleiniges Aufenthalts-und Bestimmungsrecht
Mitte Januar war die 1.Anhörung vor dem Familiengericht, bis dahin hatte die Mutter ihre Kinder nicht mehr gesehn. Das Gericht entschied eine Teilung, d.h. von Sonntag bis Mittwoch beim Vater und von Mittwoch bis Sonntag zur Mutter. Das ging knapp 6Monate (fast) problemlos) Das Gericht hatte ein Gutachter bestellt und eine Verfahrenspflegerin, Der Gutachter..naja wenn ein Mann samstags früh um 8 Uhr nach billigen Fusel riecht (dafür gint es 5 Zeugen), kann unterm Strich nichts gescheites bei rauskommen.
Anders hingegen die Verfahrenspflegerin, sie sollte die Interessen der Kinder wahren Sie hatte mit der Mutter einen termin um 8.30 Uhr ausgemacht, erschienen ist sie 7.45Uhr Die Kinder saßen mit der Mutter am Frühstückstisch, die Verfahrenspflegerin wollte aber nicht warten, sondern nahm die Mutter um die Kinderzimmer zu inspizieren. Sie fand aber nichts zum aussetzen, also ging sie Ins Wohnzimmer und warf einen Ball.Die Kinder wissen sehr genau, das im WZ nie Ball gespielt wird, auf Grund dessen wurden sie etwas lauter als gewöhnlich. Das war der Anlass für die Verfahrenspflege, dem Gericht mitzuteilen, die Kinder seien beim Vater besser aufgehoben.
Im Juli 2015 entschied das Gericht genau so, die Mutter bekam ein Umgangsrecht 14-tägig von Donnerstagabend bis Sonntagmittag
Während des Umgangs hat der Vater sein Alkoholkonsum nicht gemindert, eher vergrößert. Die Mutter brachte die Kinder Sonntagsmittag wie vewrabredet zum KV zurück, der war vollkommen betrunken, so das er kaum stehen konnte. Sie lud die Kinder ab, rief aber noch vor dem Haus des KV die Polizei an.Die meinten aber, es ist nicht passiert und bequemten sich auch nicht. Mit einem sehr unguten gefühl führ die Mutter nach Hause(knaopp 100km) und wandte sich an die iesige Polizei. Die erkannten aber den Ernsz der Lage und riefen sofort bei der Poizei am wohnort des KV an. Bis die sich dort hinbewegten vergingen fast 4 Stunden, es war 20 Uhr durch als sie die Wohnung des KV in Begleitung einer JAmitarbeiterin aufsuchten Der Vater hat nicht nach Alkohol gerochen, eine Blutprobe durfte nicht entnommen werden und nach ausssage der JAmitarbeiterin vor Gericht war dies ein einmaliger Ausrutscher, der sich aber immer wieder wiederholt.
Jedesmal ein einmaliger Ausrutscher????
Wenn der Vater mal keine Lust hat dann kommen die Kinder mal nicht zur Mutter, er ist der Meinung er bestimmt wann wohin die Kinder gehen
Zum Umgang übergibt der KV die Kinder ohne Schuhe und kleidung, die KM muss alles mitbringen. Es ist auch schon passiert, das die kinder die Kleidung anbehalten haben als sie zum Vater zurück mussten die Kleidung riecht nach 14 Tagen als hätte sie in einem Jauchefass gelegen
Inzwischen gehen die Kinder von 9 Uhr bis 15 Uhr am wohnort des KV zum Kindergarten, was ihnen offenbar sehr gut tut.
Der KV hat kaum Geld, er kann den Kindern nichts bieten, nicht einmal Kleidung kaufen, Statt ordentlicher Kleidung tragen die Kinder Plagiate aus der Türkei, die Verwandte kaufen
Das Kindergeld reicht grad für den KV selbst
Aber der Vater will nicht arbeiten, so wachsen 2 kleine Kinder in ärmlichen Verhältnissen auf und werden sicher spätere hartz 4-ler
Man muss das als fremde aussenstehende Person erleben, wenn die Kinder
bei ihrer Mutter sind, sie klammern sich förmlich an sie, während sie
weinend zum Vater gebracht werden
Ung gegen all dies kann man nichts machen, weil die Verfahrenspflegerin alles abblockt