Mein Vater leider an Depressionen und müsste dringend psychologisch behandelt werden. Da er aber die deutsche Sprache nicht richtig spricht udn es schwer ist einen albanisch sprechenden Psychologen zu finden, haben wir mit seinem Neurogogen besprochen dass er sich im Kosovo behandeln lässt. Außerdem ist ein Besuch in seinem Heimatsland auch für seine Genesung besser.
Jetzt haben wir bei der Krankenkasse nachgefragt ob diese NUR das Krankengeld für diese Zeit, in der er weg ist, weiterhin zahlt. Die Ärztlichen kosten übernehmen wir selbst.
Die Krankenkasse behauptet das dies, wegen deutscher Gesetze (sie erwähnen aber nicht welches Gesetz sie genau meinen), nicht möglich wäre.
Nun steht im Sozialgesetzbuch fünftes Buch §16 (4): "Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten".
Jetzt wollte ich wissen, was ich unserem Fall noch unternehmen kann, ob wir generell eine Chance haben, dass mein Vater fliegen kan, denn es ist dringend nötig damit es ihm wieder besser geht.
Danke schonmal im Vorraus