Antwort
Nein -- für halbautomatische Pistolen und Revolver musst Du ein Bedürfnis über einen Schießsport Verband beantragen. Damit geht man zu seiner Waffenbehörde und kann einen Vortrag in eine "Grüne WBK" nach § 14 Abs. 2 oder 3 Waffengesetz beantragen. Das sollte Dir aber der Vorstand deines Vereines erklären können. wenn Du in keinem Schießsportverein bist, hast Du auch keine Bedürfnis als Sportschütze.