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shooterfjb

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messerjocke
16.11.2015, 04:25
darf ich mit einer gelben WBKpistolen und revolver (mehrlader) erweben?

Die „Gelbe Waffenbesitzkarte“ wird für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes nach § 14 Abs. 4 Waffengesetz erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung erwerben

hier steht nichts von mehrladern kenne aber viele sportschützen die welche besitzen? kann mich einer da mit infos versorgen?

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Antwort
von shooterfjb
17.11.2015, 09:33

Nein -- für halbautomatische Pistolen und Revolver musst Du ein Bedürfnis über einen Schießsport Verband beantragen. Damit geht man zu seiner Waffenbehörde und kann einen Vortrag in eine "Grüne WBK" nach § 14 Abs. 2 oder 3  Waffengesetz beantragen. Das sollte Dir aber der Vorstand deines Vereines erklären können. wenn Du in keinem Schießsportverein bist, hast Du auch keine Bedürfnis als Sportschütze.

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