Kann ich eine Firma, die Copytrading durchführt, unter den folgenden Bedingungen anzeigen und Schadensersatz verlangen?

Sagen wir, wir haben eine Firma, die Copytrading anbietet.

Der Verlauf des Accounts, der kopiert wird, ist für Jeden öffentlich sichtbar auf MyFXBook und wird auch als Beweis für die Großartigkeit der Firma hergehalten.

Nun besorge ich mir beim gleichen Broker einen Account und mache die gleiche Balance drauf wie auf dem zu kopierenden Account.

Alles 1 zu 1 kopiert.

Nun startet das Copytrading und läuft beispielsweise eine Woche an.

Auf MyFXBook sieht man dass der 500 Euro Account bspw. 5% Plus erreicht hat in der Woche, alle Trades in der Woche sind einsehbar usw. volle Transparenz.

Einziges Problem:

In meinem Account, der ja von den Startbedingungen dem Copyaccount entsprach und in dem eigentlich auc haargenau die selben Trades wie im anderen Acount hätten getradet werden sollen (da copytrading halt)

sehe ich nun dass aus meinem 500 Euro nur noch 132 Euro geworden sind, anhand der Historie sehe ich auch dass nahezu jeder Trade verlroen wurde, teils mit extrem viel verlust.

Durhc einfachen Vergleich mit den MyFXBook Daten ist es offensichtlich dass da was komplett Anderes getradet wurde, als in dem Copyaccount.

Von daher waren es bei mir auch nicht 5% plus wie im Copyaccount sondern stattdessen ein Riesen Minus.

Jedenfalls ist es offensichtlich und leicht zu belegen dass, obwohl zweifellos Copytrading gekauft wurde und genau jener Account auf MyFXBook kopiert werden sollte, weiß der Teufel was gemacht wurde. Zumindest nicht das, was vertraglich vereinbart war.

Nun die Frage:

Könnte ich die Firma, die letztlich das Copytrading angeboten hat, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich angehen und Schadensersatz verlangen, zum Einen über die durch die Verlusttrades verursachten Verluste (aka 500-132=368 Euro) als auch natürlich das geld zurückverlangen was ich für das Copytrading bezahlt hatte (schließlich haben die den für ihre Seite vereinbarten Teil einfach mal gar nicht eingehalten und nicht das getan, was vereinbart war)?

Könnte ich da Schadesnersatz verlagen da es ja schließlich deren alleinige Schuld war?

Zur Anmerkung:

Die Anbindung ans Copytrading und Co. erledigte auch vollkommen diese Firma;

hier kann mir nicht nahegelegt werden, ich hätte es nicht richtig eingerichtet oder sosntwas

Wie ist hier die Situation?

Goibt es Gewinnaussichten?

Und keine Sorge, ist keine Firma in den Malediven, die auf die Schnelle vershcwindet.

Wäre ich iM Recht und würde Recht bekommen, wäre gewiss da auch realistisch was zu holen.

Geht nur drum ob ich rechtlich da im Recht bin.

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Wenngleich ich mich mit dem speziellen "Copytrading" nicht auskenne, so kann ich dir skizzieren, wie es im normalen Fall wäre.

Grundsätzlich besteht bei solchen Besorgungen immer das Risiko eines Verlustes, was sicherlich auch in dem Vertag bzw. der AGB des Anbieters aufgenommen ist. Du müsstest hierbei nachweisen, dass der Anbieter seine Verpflichtungen nicht wahrgenommen hat. Eventuell könnte man sodann ein Schadensersatz konstruieren. Dazu solltest du aber einen Rechtsanwalt vor Ort konsultieren.

Strafrechtlich jemanden zu belangen halte ich für äußerst schwer in dieser Konstellation. Überdies würde es dir keinen direkten Anspruch gewähren.

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Die Pauschale entnimmt man ja der Bezuschussung für Beamte und gewährt diese dem Arbeitnehmer als Werbungskosten. Es gibt dabei in der betreffenden Norm des BUKG die Regelung, dass die jeweils günstigere Möglichkeit gewährt wird. Dieses soll meines Wissens auch auf die steuerlichen Fälle angewandt werden.

Ergo- es wird bei dem Ehegatten in der Anlage N unter sonst. WK ausgewiesen, wo es insgesamt den größeren Vorteil generiert.

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