Ab wann wird die Krankenpflegeurkunde aberkannt?
Hallo!
Ich bin Teamleitung in einem ambulanten Intensivpflegedienst. Nun habe ich einen Mitarbeiter, der sich einer Straftat schuldig gemacht hat. Er ist examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger. Ich bin nun auf der Suche, ab wann ihm die Urkunde aberkannt wird. Im Gesetz steht nur, dass das passiert, wenn er sich einer Handlung schuldig macht, die ihn nicht mehr berechtigt, die Berufsbezeichnung zu führen. Ich finde aber keine Infos, die besagen, welche Handlungen das genau sind. Kann mir da jemand helfen?
LG Mathias
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