Wohnrecht auf Lebenszeit wenn der Hauseigentümer das Haus aufgibt

Hi. Da mein Vater kein Internet hat, soll ich mich mal hier in seinem Namen schlau machen, wie das mit dem Wohnrecht auf Lebenszeit (gesetzlich/ rechtlich?) geregelt ist.

Folgendes Problem: Mein Vater ist Hausbesitzer. In dem Haus haben seine Eltern (gehen beide auf die 80 Jahre zu) Wohnrecht auf Lebenszeit und wohnen auch schon immer dort im Haus. Nun möchte mein Dad aus beruflichen und familiären Gründen aus dem Haus ausziehen. Verkauft oder vermietet bekommt er das Haus nur sehr schwer (ungünstige Lage/ blöde Raumaufteilung etc.). Er würde nun das Haus bzw. die obere Etage in der er momentan noch wohnt erstmal leer stehen lassen. Nun zicken natürlich seine Eltern herum, weil er dem Haus und ihnen den Rücken kehren möchte. Seine Eltern sind der Meinung, dass mein Vater weiterhin verpflichtet ist, das Haus instand zu halten, weil ja wiegesagt seine Eltern noch da drin wohnen bleiben. Ist das tatsächlich so? Steht mein Vater trotzdem in der Pflicht, das Haus in Schuss zu halten, weil seine Eltern darin wohnen, er selbst jedoch woanders lebt? Mein Vater (und ich auch) denken, dass er als Hausbesitzer machen kann was er will. Und wenn er das Haus erstmal leer stehen lassen will, dann müssen seine Eltern entweder ausziehen oder die anfallenden Kosten selbst tragen. Mein Vater ist ja in dem Sinne kein Vermieter seinen Eltern gegenüber. Oder liegen wir da falsch??? Ist das gesetzlich irgendwie geregelt?

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für meine eltern würd ich das schon machen^^

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3d is nich sso gut weil es bis jetzt nicht wircklich viele sender gibt wo alles nur in 3d ausgestrahlt wird

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