also erstmal solltet ihr BEIDE zum Arzt gehen euch richtig untersuchen lassen, mir scheint als seht ihr die pilz infektion als harmlos an, das kann aber echt böse und schmerzhaft und vorallem chronisch werden. Es kann sein das du zu trocken wirst m ende hin aber für mich hört sich das nach leichter oder beginnender blasenentzündung an das auch mit dem Pilz zusammenhängen kann.... Also Arzt ist gefragt sobald wie möglich
Antwort
Antwort
@ imager761 Daran erkennst du: Natürlich schuldet der Kindsvater Unterhalt und nicht titulierte Unterhaltsansprüche (Gerichtsbeschluß) verjähren erst nach drei Jahren.
Sie erhält seit Okt. 2009 KEINEN UVG mehr mein freund hat alles was er zurückzahlen musste gezahlt an das Amt. Es geht lediglich hier um das rückverlangen von den letzten 6 monaten.