Das hier habe ich zum Beispiel im Netz gefunden: Über die Zulässigkeit von Haustieren kann der Vermieter zwar frei entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Partei einen Hund erlauben und der anderen nicht. Eine Ausnahme bilden triftige Gründe. Entscheidend vor Gericht ist der Einzelfall. Dabei kommt es vor allem darauf an, wie laut und wie gefährlich das Tier ist. So haben etwa die Zivilgerichte Vermietern zugebilligt, spezial das Halten von Kampfhundrassen, wie Bullterrier oder Pitbulls, zu verbieten.
Aber ich habe auch schon Seiten gesehen, wo etwas anderes stand....