Das hier habe ich zum Beispiel im Netz gefunden: Über die Zulässigkeit von Haustieren kann der Vermieter zwar frei entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Partei einen Hund erlauben und der anderen nicht. Eine Ausnahme bilden triftige Gründe. Entscheidend vor Gericht ist der Einzelfall. Dabei kommt es vor allem darauf an, wie laut und wie gefährlich das Tier ist. So haben etwa die Zivilgerichte Vermietern zugebilligt, spezial das Halten von Kampfhundrassen, wie Bullterrier oder Pitbulls, zu verbieten.

Aber ich habe auch schon Seiten gesehen, wo etwas anderes stand....

...zur Antwort

Vielen Dank erstmal für die Antworten :-)

Ich würde natürlich auch gerne auf einen ewigen Rechtsstreit oder ein schlechtes Verhältnis zu meinem Vermieter verzichten. Aber ich habe mal irgendwo gelesen, dass der Vermieter die Haltung nicht unwillkürlich verbieten darf, es sei denn, es liegt ein sachlicher Grund vor. Zum einen ist dieses Verbot, was er mir gegenüber ausgerochen hat unwillkürlich (meine Meinung), denn die Obermieter haben ja wie gesagt den gleichen Vertrag wie ich (also die Zustimmung vom VM bekommen). Zum anderen weiß ich tatsächlich, dass er keine Katzen mag - aber dies ist doch kein sachlicher Grund, oder?!

...zur Antwort