Was versteht die Straßenverkehrsordnung unter Halten? Was ist Parken?****

Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.

Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor. Aber Achtung: in jedem Fall ist die 3-Minuten-Grenze als absolute Obergrenze zu beachten! Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält oder im Fahrzeug sitzend länger stehen bleibt, der parkt.

Auch beim Parken kennt man die im Abschnitt über das Halten schon angesprochenen Begriffe des Wartens und Liegenbleibens. In diesen Fällen liegt ebenfalls kein Parken vor

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