Nur theoretisch, ohne bes. Anlass, fiel mir nur so ein.

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Wie istes beim Urlaub? Vermutlich gibt es da auch keine Ausnahme wegen nur 200 € Anmeldung?

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Lange Fingernägel bei Zimmermädchen erlaubt?

Hallo Zusammen!

Also, eine meine Bekannte hat im Hotel als Zimmermädchen angefangen.

Die Chefin (die Hotelmanagerin, nicht die Eigentümerin und Geschäftsleitung - sie ist nämlich wo anders, da Unternehmen mehrere Hotels hat) dort verlangt, dass Zimmermädchen keinen Schmuck außer ganz kleine Ohrringe (also weder Ehering, noch Halskette noch sonstiges) tragen,

nicht geschminkt sind (überhaupt nicht!, Gar kein Bisschen!)

und auch nur ganz kurze Fingernägel haben.

Die Hotelmanagerin begründet es mit Hygienevorschriften. es können wohl durch Schmuck, Schminke und lange Fingernägel bei Zimmermädchen die Viren und Bakterien übertragen werden und sagt, es gebe hierfür auch Rechtsnormen.

Ist es tatsächlich so? Gibt es für Hotelzimmermädchen wirklich diese Vorschriften vom Gesetzgeber (vom Bund, Länder oder Tarifverträglich oder sonst noch wie?)
Ich habe nichts gefunden.

Was die eigentliche weit entfernte Geschäftsleitung sagt weiß dort kein Mensch, die Managerin ist dort das letzte Wort.

Die Chefin selbst ist Jung (um die 25 Jahre) und hat tolle künstliche Fingernägel, Ringer aus Gold und trägt schönen Collier...

Ich vermute, dass es einfach ein Neid einer Frau ist, welcher nicht zulassen kann, dass eine ihrer Angestellten irgendwo besser aussehen könnte wie sie.

Oder gibt es wirklich so strenge Vorschriften für die einfachen Zimmermädchen? Selbst bei uns im Altenheim im Pflegebereich ist es nicht SO streng, da sind Halsketten, etwas Schminke und Ehering erlaubt.

Meine Bekannte hat sehr schöne natürliche Fingernägel und will sich nur ungern davon trennen, hatte aber schon Stress mit der Chefin deswegen und während der Probezeit kann sie je nicht dagegen vorgehen.

Aber ob es vorgeschrieben ist? Wenn sich Jemand auskennt, bitte um Antwort mit Rechtsnorm (Link) wenn möglich!

Vielen Dank!!!!

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Ich weiß, dass die "Rechtsvorschriften" zwar für Küche, Pflege, Gastro etc. gibt, was völlig richtig ist.

Auch für Reinigungsbereich gibt es - Handschuhe, hohes Kragen, kein großes MakUp, Haare zusammen

Aber bei weitem nicht so streng wie inder Küche.

Also doch Neid?

Hätte gerne Antwort von einem Mann hier auch...

Und unbedigt bitte mit dem Hinweis auf Rechtsnorm/ Wie gesagt - AV zieht hier gegen Grundrechte wirklich nicht...

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Anspruch auf vollen Urlaub bei Kündigung nach der Probezeit oder auf Bruchteil?

Hallo Miteinander! Will gleich sagen-eine Rechtsberatung erwarten wir nicht, aber vielleicht hat jemand Erfahrung, oder kennt sich gut aus, und wir können anhand Eurer Tipps selbst Entscheidung treffen, und wenn sie falsch wird - auch keine Vorwürfe unserseits!

Es sind zwar mehrere Fragen, aber sie passen sehr gut zusammen, daher wollte ich nicht viele Threads aufmachen Ich hoffe, dass Admin akzeptiert es so

Situation:

Meine Frau hat am 02.05.13 einen Mini-Job angefangen mit 6 Monaten Probezeit.

Jetzt (gerad gestern) hat sie einen besseren Teilzeitjob (nicht nur das sie mehr arbeitet, sondern auch mehr verdient 10 € statt 6,63/Std, aber es ist für die Frage nicht relevant) gekriegt welcher am 15.11.2013 losgeht.

Nun sind wir beim Kündigung Schreiben und da brauchen ich etwas Hilfe.

Es ist ja bekannt, dass manche "Firmen" bei Mini-Jobs den Urlaub und/oder Lohnfortzahlung beim Urlaub "vergessen", darum wollen wir in Kündigung sie über Lohnfortzahlung auffordern.

Beim Minijob hat sie noch Urlaubsanspruch. (Insgesamt 24 tage im Jahr) Sie arbeitet dort immer 3 Tage pro Woche Mo. Mi. Fr. mit jeweils 2,5; 3,5; und 4,25 Std. pro Tag.

Ihre Probezeit würde am 02.11.2013 ablaufen

Frage 1. Wir kündigen heute, am 29.12.13 zum 14.11.13 (lt. ihrem AV gilt die gesetzl.Kündigungsfrist von zwei Wochen § 622 ), AG erhält Kündigungsbrief per Post am 31.11.2013 - ist es so ok, oder unbedingt zum WE bzw. zum 15 des Monats?

Frage 2. Wenn sie jetzt zum 14.11. küdnigt, dann sollen wir für Urlaubsberechnung die 6 Monate oder 6,5 Monate berechnen? Angefangen hat sie am 02.05.13.

Unsere Überlegung zum Urlaub: normalerweise hätte sie als Teilzeitbeschäftigte mir 3 Arbeitstagen pro Woche 7 (bzw. 6) Tage Urlaub, welcher an ihren Einsatztagen Mo.Mi.Fr. angerechnet wird. (3x24/6=12 Tage Jahr und dann 12/6x6,5=7 (oder 12/6x6=6 )

Aber in ihrem AV steht: "Teilzeitbeschäftigte erhalten 6 Wektage für jede volle Urlaubswoche angerechnet" -

  1. Frage: soll es heißen, dass wir bei Berechnung von 24 Tagen ausgehen sollen: 24/12x6,5= 13 (bzw. 24/12x6 = 12)?

Überlegung vor nächsten Frage:

BurlG § 5 Zi. 1 Abs. C sagt: "Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs hat... wenn er nach erfüllter Wartezeit (6 Monate) in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet". http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html

Frage 4: das heisst doch, dess wenn sie im November ausscheidet hat sie Anspruch auf den vollen Urlaub, (ist schon 2 Hälfte)nicht nur auf den Bruchteil?

Aber gleichzeitig steht in ihrem AV: " im Eintrittjahr und Jahr des Ausscheidens erwirbt der AN Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubesfür jeden vollen Monat, indem Arbeitsverhältniss besteht"

  1. Also widerspricht dieser Satz im AV dem Bundesgesetz und ist somit in unserem Fall unwirksam, sehe ich das richtig?

  2. Sollen wir nun in Kündigung den gesamten Jahresurlaub (nicht nur für die tatsächlich gearbeitete Monate) anfordern?

Für Eure Tips und Meinungen wären wir sehr dankbar!

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(3x24/6=12 Tage Jahr und dann 12/6x6,5=7 (oder 12/6x6=6 ) TUT MIT LEID - DIE BERECHNUNG IST FALSCH!!! SO IST RICHTIG:

3x24/6=12 Tage Jahr und dann 12/12x6,5=7 (oder 12/12x6=6 )

zur Erklärung die Formel selbst:

für Urlaub bei Teilzeitbeschäftigten:

Arbeitstage pro Woche x Jahresurlaub / Werktage pro Woche

und dann Berechnung vom "verdienten" Urlaub:

Jahresurlaub / 12 Monate x tatsächlich gearbeitete Monate.

Tut mir Leid für so einen blöden Fehler!

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Beim Fernbleiben der Anworten, kennt wahrscheinlich keiner Antwort so richtig, Aber alle sollen wohl lieber vorsichtig sein und vor dem Heiraten Schufaauskunft über Partner einholen.

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Wenn Du Bücher liest v.A: die Vorgeschichte vom Herr d.Ringe, wirst Du erfahren, dass vo langer langer Zeit Elben und Zwerge Freunde waren, gehandelt und an einer Seite gekämpft hatten. Dort ist die Freundschaft und auch die Gründe der Auseinandersetzung zwischen Elben und Zwergen genau beschrieben. Besorg dir doch alle Tolkienbücher über Mittelerde. Die sind auch viel ineressanter als Filme! Im Kino ist viel gekürzt, und nicht nur die Entwicklungen sondern auch Charakter von fast allen "Beteiligten" zum Teil verändert. Sie sind etwas "amerikanischer" geworden, in Büchern "sieht" man aber viel mehr, um was für Charakter es geht, und wie die Geschichte eigentlich verläuft.

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